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Klatsche für die Stadtverwaltung

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Schwieriges Terrain: Am Hasenberg sind nicht alle Häuser an einen Abwasserkanal angeschlossen.
Schwieriges Terrain: Am Hasenberg sind nicht alle Häuser an einen Abwasserkanal angeschlossen. becht © Becht

Gebühren rechtswidrig / Leerung von Abwassergruben sollte 1100 statt 220 Euro kosten

Hofheim - Groß war die Aufregung in Lorsbach, als die Besitzer privater Sammelgruben am Hasenberg im Jahre 2019 für die Leerung dieser Gruben ein Vielfaches der vorherigen Gebühren bezahlen sollten. Das Thema schlug Wellen, fand die Aufmerksamkeit überregionaler Medien, schließlich ruderte die Stadt zurück. Jetzt steht fest: Das war richtig, denn die vorherige Vorgehensweise war rechtswidrig.

Am Hasenberg, nördlich der Münsterer Straße, gibt es wegen der bergigen Topografie keine Kanalisation. Das Abwasser läuft in Sammelgruben, die regelmäßig geleert werden müssen. Der Kläger zahlte dafür jährlich etwa 220 Euro - für den Vorgang der Leerung und für die Abwasserentsorgung, einschließlich einer Verwaltungsgebühr. Da die Stadt für die Abwasserentsorgung zuständig ist, beauftragte sie ein Unternehmen und stellte den Hausbesitzern die Kosten in Rechnung. Dieser Vertrag endete Anfang 2019, die Leistungen wurden neu ausgeschrieben. Mit der neuen Firma explodierte der Preis, die Rechnung für den Kläger lautete auf 1100 Euro. Eine Steigerung um 425 Prozent, wie das Gericht errechnet hat. Die Folge: Bewohner am Hasenberg fingen möglichst jeden Tropfen Wasser auf und bewässerten damit die Gärten. So wenig wie möglich sollte in die Gruben laufen.

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Stadt, denn die Gebührenbescheide wurden wegen handwerklicher Fehler für rechtswidrig erklärt. Das Ausschreibungsverfahren sei fehlerhaft gewesen; unter anderem wurde die Leistung als Bau-, nicht aber als Dienstleistung ausgeschrieben. Deshalb könnten sich geeignete und womöglich preiswertere Firmen gar nicht angesprochen gefühlt haben.

Die Stadt habe auch nicht nachweisen können, dass die höheren Gebühren sachlich gerechtfertigt waren. Die Verwaltung hatte wegen der örtlichen Verhältnisse eine Erschwerniszulage zugelassen. Das Gericht hat offensichtlich den Hinweis des Klägers aufgegriffen, dass die Stadt für die Verhältnisse mitverantwortlich sei. So habe sie zugelassen, dass ein Teil der öffentlichen Wegeparzellen illegal überbaut wurde, und sie unternehme nichts gegen illegales Parken an der Straße, das für Platzprobleme sorgt.

Dass die höheren Gebühren nicht nur widerrechtlich, sondern auch vermeidbar waren, hat die Stadt selbst bewiesen. Sie hat die Leistungen neu ausgeschrieben und konnte die Gebühren wieder senken. Sie sollen nun sogar unter den früheren Beträgen liegen.

Lustige Arabeske am Rande: In der Darstellung des Falles schreibt das Gericht, die Grube des Klägers werde „durch einen Saugwagen entleert.“ Zumindest sollte es so geschrieben werden, tatsächlich wurde bei der Bezeichnung des Lkw der Buchstabe g vergessen. Ob das Gericht auf diese Weise durchblicken lassen wollte, dass es den ganzen Vorgang für eine Sauerei hielt?

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