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Hofheim
Hofheim: Testpflicht in Heimen
- vonKerstin Klamrothschließen
51 Bewohner von Altenheimen sind im Main-Taunus-Kreis erkrankt. Der Landrat erlässt nun eine Verfügung, die Tests für Besucher vorschreibt.
In Alten- und Pflegeheimen im Main-Taunus-Kreis gilt von Samstag, 19. Dezember, an eine Testpflicht wegen Corona. Wie Landrat Michael Cyriax (CDU) mitteilt, hat der Kreis dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach Angaben von Kreisbeigeordneter Madlen Overdick (Grüne) sind der Hintergrund die anhaltend hohen Infektionszahlen in den Einrichtungen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 17. Januar.
Den Angaben zufolge arbeiten die Heime derzeit anhand von Vorlagen des Landes Hessen an Schutzkonzepten, die dem Gesundheitsamt schnell zur Information und Kontrolle vorgelegt werden sollen.
Über die aktuelle Verordnung hinausgehend müssen die Leitungen von Alten- und Seniorenheimen nicht nur das Personal, sondern auch die Bewohner wöchentlich auf Corona testen lassen. Zusätzlich müssen Besucher entweder am Ort unmittelbar vor dem Besuch getestet werden oder einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Falls der Schnelltest positiv ausfällt, darf das Heim nicht betreten werden, die Person muss sofort in Quarantäne. Cyriax haben viele Altersheim in ihren Hygienekonzepten bereits umfangreiche Tests vorgesehen. Angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen in den Heimen sei es aber nötig, mit einer förmlichen Verpflichtung „ein klares Signal für die Sicherheit zu setzen“. Overdick zufolge seien aktuell in acht stationären Einrichtungen insgesamt 51 Bewohner und 21 Mitarbeiter erkrankt. kek