200 Jugendliche bei Saufgelage im Stadtwald
Aufruf in „Sozialen Medien“ / Polizei und Ordnungsbehörde schreiten ein
Hofheim - Ein Saufgelage von Minderjährigen im Stadtwald hat jetzt für Aufregung gesorgt. Wie die Stadt Hofheim gestern mitteilte, beschäftigte die „größere Zusammenkunft von Jugendlichen Polizei und Ordnungsbehörde am vorletzten Freitag im April.“ Im Bereich des Waldrands unterhalb der Bergkapelle kontrollierten die Behörden etwa 200 junge Menschen, die zuvor über die sogenannten Sozialen Medien zu Alkoholkonsum und Feierlichkeiten auf dem Vorplatz der Kapelle aufgerufen worden waren. Tatsächlich führten die durchgehend Minderjährigen aus Hofheim und dem Umland auch in Teilen harte Alkoholika mit sich. „In einigen Fällen wurden sie sogar von ihren Eltern samt Spirituosen mit dem Auto zum Waldrand gefahren“, heißt es in der Mitteilung aus dem Hofheimer Rathaus.
„Weder durch die Stadt, noch durch private Veranstalter werden größere Feiern im Außenbereich toleriert oder gar durchgeführt“, stellt Erster Stadtrat Wolfgang Exner (CDU) als Ordnungsdezernent fest. Eltern würden dringend gebeten, entsprechende Behauptungen ihrer Kinder kritisch zu hinterfragen. „Besitz und Konsum harter Alkoholika sind für Minderjährige rechtswidrig. Das gilt selbstverständlich auch für andere verbotene Substanzen.“ Polizei und Ordnungsbehörde seien verpflichtet, in solchen Fällen einzugreifen.
„Mit Kontrollen bis hin zu Platzverweisen müssen die jungen Leute daher fest rechnen. Zum Heranwachsen gehört auch ein zunehmendes Verantwortungsbewusstsein für die eigenen Handlungen“, sagt Exner weiter. Gleichzeitig stellt er fest: „Junge Leute sollen nicht verdrängt werden, sie sind wie alle anderen Altersgruppen gerne in der Öffentlichkeit gesehen.“ Wie für alle anderen Gruppen auch, seien jedoch Sachbeschädigung, Vermüllung und der Konsum verbotener Substanzen nicht hinnehmbar, redet der Ordnungsdezernent Klartext.
Grundsätzlich seien Veranstaltungen, lässt die Stadtverwaltung überdies wissen, für jeden Bürger und jede Bürgerin möglich. Dies bedürfe jedoch gewisser Rahmenbedingungen. Hierzu müssten Veranstaltungen angemeldet und Verantwortliche benannt werden. „Darüber hinaus sollte immer gewährleistet werden, dass die Veranstaltung ein Ort zum Feiern und nicht für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten wird“, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus. red