Bolzplatz-Wunsch bleibt unerfüllt
In manchen Baugebieten dürfen keine Ballspielplätze errichtet werden
Hattersheim - Immer mehr große Wohnflächen wachsen im Stadtgebiet aus dem Boden. Damit einhergehend steigt auch der Wunsch nach weiteren Freizeitangeboten. Die SPD sieht Bedarf für zusätzliche Spielflächen zwischen den Neubauten und hatte dazu im April des Vorjahres einen Prüfantrag gestellt. Die Oppositionspartei wollte vom Magistrat wissen, ob eine Ballspielanlage für Fußball oder Basketball im Umfeld der Baugebiete errichtet werden kann. Die Antwort auf diesen Vorschlag gab es zur jüngsten Stadtverordnetenversammlung.
Die Sozialdemokraten erläuterten, dass durch Zuzüge in Mühlenviertel Schokoladenviertel, Ölmühle und Urbansmühle zugleich sehr viele Familien mit Kindern nach Hattersheim gekommen seien. Die meisten seien aus dem Kleinkinderalter heraus und würden nach altersgerechten Freizeitmöglichkeiten suchen. Junge Ballsportfreunde werden sich wohl anderweitig im Stadtgebiet umschauen müssen. Der Magistrat hat nämlich erläutert, warum die Stadt keine geeigneten Flächen im Umfeld der Neubaugebiete ausweisen kann. Dabei wird auf rechtliche Vorgaben verwiesen. Nach aktueller Rechtsprechung verhalte es sich so, dass Ballspielplätze und Bolzplätze nicht als Spielplätze zählen, sondern als Sportanlagen. Aufgrund des Lärms, der etwa in Form von Abprallgeräuschen am Zaun oder auf dem Boden entstehe, gelten spezielle Abstandsregeln zur angrenzenden Wohnbebauung. Der Magistrat erläutert, dass bei Neuanlagen ein Mindestabstand von 80 bis 100 Metern zu allgemeinen Wohngebieten eingehalten werden müsse. Aufgrund dieser Rechtslage stehe im Umfeld der oben genannten Neubaugebiete keine geeignete Fläche zur Verfügung. Die im SPD-Antrag angeführten Grünflächen rund um das neu geplante Wohngebiet im Bebauungsplan „Vordere Voltastraße“ könnten die Anforderungen an einen solchen Ballspielplatz ebenfalls nicht erfüllen. Neben den rechtlichen Ausführungen schätzt der Magistrat allerdings auch den Bedarf anders ein, als die Antragsteller. Aus Sicht der Verwaltung ist das derzeitige Angebot nicht zu knapp. Auf den Spiel- und Freizeitanlagen in den Neubaugebieten in Hattersheim-Süd sowie im näheren Umfeld bestehe bereits ein Spiel- und Sportangebot für Kinder und Jugendliche. Als Beispiele nennt der Magistrat den rund 600 Meter von den Neubaugebieten entfernten Ballspielplatz am Fly-Over des Hessendamms sowie den 115 Meter weiter entfernten Bolzplatz an der Grünanlage „Im Nex“. Diese Plätze seien von allen genannten Neubaugebieten aus sicher erreichbar. Es handele sich um verkehrsberuhigte Bereiche und Grünanlagen. Die Anlage am Fly-Over sei für Kinder im Alter zwischen 6 und 14 Jahren freigegeben. Der weiter östlich gelegene Bolzplatz könne von Jugendlichen bis 14 Jahre genutzt werden.