Bald gilt: Anleinen und Badeverbot für Hunde

Leinenpflicht beginnt ab April und ist laut Gefahrenabwehrverordnung örtlich sowie zeitlich begrenzt
Flörsheim - Wenn es um Haustiere und dann dabei speziell um Hunde geht, sind die Meinungen schnell gespalten. Während eine Fraktion für ihre Vierbeiner Auslaufflächen sowie Badestellen und Gebiete ausgewiesen haben möchte, in denen keine Leinenpflicht besteht, gibt es eine andere Fraktion. Diese möchte fast genau das Gegenteil. Nämlich Leinenpflicht und ein Verbot, Flüsse oder Bäche als Badezonen für Hunde zu nutzen. Und Konfliktsituationen sind vorprogrammiert, wenn auf schmalen Rad- oder Gehwegen nicht angeleinte Hunde und beispielsweise Radler oder Spaziergänger aufeinandertreffen.
Während in einigen Nachbarländern von Deutschland über solche Fragen nonchalant hinweggesehen wird, möchten die Deutschen mit Verordnungen und Gesetzen die Sichtweise von Entscheidungsträgern in Form von Vorschriften gießen. Eine Besserung der Verhaltensweisen von Frauchen und Herrchen ist damit lange noch nicht garantiert.
Aber immerhin existiert damit eine Vorschrift, auf die sich im Konfliktfall alle Beteiligten berufen können. Vor Beginn des Frühlings weist nun die Stadtverwaltung auf die Leinenpflicht für Hunde im Stadtgebiet hin. „Im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Flörsheim hat die Stadtverordnetenversammlung im vergangenen Jahr eine Leinenpflicht für Hunde beschlossen“, teilte ein Sprecher der Stadtverwaltung mit. So müssten Hunde im Zeitraum von April bis Oktober zwischen 9 und 19 Uhr auf den entsprechenden Wegen angeleint werden. „Hierzu hat das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern aller Parteien Wege bestimmt, auf denen es in der Vergangenheit immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen Hunden, Fußgängern und Radfahrern gekommen ist. Durch eine neue Beschilderung sind sie nun entsprechend gekennzeichnet“, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter.
Die allgemeine Leinenpflicht gilt laut Verwaltung in folgenden Bereichen: In Wicker ab der Kreuzung Weingartenstraße/Am Steinweg, über den Steinweg bis zur Flörsheimer Warte und ab Anfang Landwehrweg bis zur Flörsheimer Warte. In der Kernstadt Flörsheim gilt die Leinenpflicht ab dem Bootshaus am Main entlang, inklusive aller Verbindungswege, bis zur Kreuzung des Fußweges mit dem Konrad-Adenauer-Ufer hinter dem Spielplatz am Gänskippel. Weiterhin ab dem Bootshaus bis zum Ardelgraben sowie ab dem Feldeingang an der Kreuzung Werner-von-Siemens-Straße /Rheinallee bis zum Feldeingang in der Kurve der Werner-von-Siemens-Straße.
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli sei es zudem aufgrund der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit verboten, Hunde im Bereich von Landschaftsschutzgebieten, im Abstand von zehn Metern zu Gewässern außerhalb des bebauten Gebietes sowie in den entsprechend beschilderten Bereichen frei umherlaufen zu lassen, heißt es abschließend in einer städtischen Mitteilung.