Autohaus-Parkplatz bleibt ein Thema
Rücknahme der Klage bezüglich Vorkaufsrecht ist noch nicht beschlossen
Eschborn - Es ist eine Geschichte, die für die Stadt nicht gut ausgegangen ist - als das Land Hessen vor Jahren ein Grundstück in der Nachbarschaft des Bahnhofs Niederhöchstadt an das damalige Autohaus Luft verkaufte, konnte die Stadt ein Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen. Das führte zu einem Rechtsstreit, der bislang keinen Abschluss gefunden hat. Da der Magistrat die Situation für aussichtslos hält, möchte er nun zu einem Ende kommen, aber da neue Fragen aufgetaucht sind, hat auch das nicht geklappt.
Das Land Hessen hat das Grundstück an das Autohaus verkauft, das das Gelände unbedingt als Parkplatz braucht. Die Stadt schließt aber nicht aus, dass es irgendwann beim Umbau des Bahnhofes nützlich sein könnte. Ungeklärt blieb bei einem vor Jahren eingesetzten Akteneinsichtsausschuss, warum die beauftragte Notarin den notwendigen schriftlichen Verzicht der Stadt auf das Vorkaufsrecht nicht einholte und warum das Amtsgericht den Eigentümerwechsel ins Grundbuch eintrug, obwohl es dieses Dokument nicht gab.
Die Stadt hat Klage eingereicht, um sich noch in den Besitz des Grundstückes zu bringen. Aber: Ein von Eschborn vorgeschlagener Kompromiss scheiterte, wie es jetzt heißt, „an der fehlenden Kooperationsbereitschaft des Autohauses“. Die Stadt räumt aber auch ein, dass der beauftragte Rechtsanwalt die Angelegenheit nicht ausreichend vorangetrieben habe. Durch ein aktives Tätigwerden des von der Stadt beauftragten Anwalts hätte die Rechtsposition der Stadt verbessert werden können, heißt es.
Und der Anwalt hätte auch erkennen können, dass ein Rechtsstreit für die Stadt schlecht ausgehen würde. Genügt hätte ein Blick in den Bebauungsplan, wo die Fläche als „Parkplatz“ gekennzeichnet ist. Ein Vorkaufsrecht der Stadt wäre demnach zu begründen, wenn dort wörtlich „öffentlicher Parkplatz“ stünde. Tut es aber nicht.
Zwei Fragen sind offen: Wird das Parkplatzgelände ganz oder teilweise gebraucht, wenn der S-Bahn-Halt umgebaut wird? In den Ausschussberatungen hatte Bürgermeister Adnan Shaikh darauf hingewiesen, dass es noch gar keine Umbaupläne gebe, folglich könne auch zum Platzbedarf nichts gesagt werden.
Zweitens wollten die Parlamentarier wissen, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht habe, wenn das Grundstück erneut verkauft werden sollte. Keiner weiß, wie hypothetisch diese Frage ist; fest steht nur, dass das Autohaus den Besitzer gewechselt hat und in einer Firmengruppe aufgegangen ist. In solchen Konstellationen können einzelne Standorte wieder infrage stehen. Solange „Parkplatz“ im Bebauungsplan steht, dürfte sich an der rechtlichen Situation nichts ändern. Die Parlamentarier möchten dies prüfen lassen. Eine Entscheidung über die Rücknahme der Klage ist daher noch nicht gefallen.