Eppstein: Schadenersatz nach Grundstücksdeal
Nach dem Weiterverkauf einer Immobilie, die einst einer Eppsteiner Gesellschaft gehörte, steht dieser nun der Mehrerlös zu. Für Bürgermeister Alexander Simon ist das ein Erfolg.
Details zu dem Grundstücksverkauf, den die Eppsteiner Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft Eppstein (SWE) im Jahr 2017 getätigt hat, will Bürgermeister Alexander Simon (CDU) nicht nennen. Dass die Gesellschaft, die eine 100-prozentige Tochter der Burgstadt ist, in einem Prozess „auf ganzer Linie“ gewonnen hat, teilte der Verwaltungschef aber gestern mit.
Demnach war in den von der Käuferseite erstellten Vertragsentwurf vor der notariellen Beurkundung ein von Simon entworfener Passus mit einer Mehrerlösklausel zusätzlich eingefügt worden. Sie besagt, dass im Falle einer eigentlich nicht genehmigten Weiterveräußerung des Grundstücks der Mehrerlös an die SWE abzutreten sei.
Tatsächlich wurde das Grundstück einige Jahre später doch zu einem höheren Preis weiterverkauft. Dagegen intervenierte die SWE zunächst außergerichtlich und erhob anschließend Klage beim Landgericht Wiesbaden. Das Gericht gab der Schadenersatzforderung nun statt und verurteilte die Käuferin zur Zahlung von 267 800 Euro. Das entspricht dem Mehrerlös aus der Weiterveräußerung.
„Ich bin froh, dass diese selbst entworfene Klausel juristisch nicht zu beanstanden ist“, so Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzende Simon, der Jurist ist. „Unsere Gesellschaft wird auch mit Steuergeldern subventioniert. Es war richtig, hier auf Schadenersatz zu klagen.“