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Lebenslange Haft: Vater wegen Mordes an Kindern in Hanau verurteilt

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Das Urteil im Hanauer Kindermordprozess ist gefallen.
Das Urteil im Hanauer Kindermordprozess ist gefallen. © IMAGO/Patrick Scheiber

Die Tat in Hanau vor gut einem Jahr hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt: Ein Vater soll seine beiden sieben und elf Jahre alten Kinder getötet haben. Nun fiel das Urteil gegen ihn.

Hanau - Im Prozess um den gewaltsamen Tod von zwei Kindern ist deren Vater vom Landgericht Hanau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht befand den Mann am Freitag für schuldig, seine siebenjährige Tochter und seinen elf Jahre alten Sohn ermordet zu haben. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Mit der Tat, die bundesweit für Bestürzung gesorgt hatte, wollte der Inder laut Anklage seine Frau bestrafen, die sich von ihm getrennt hatte. Sie trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Ermittlungen zufolge hatte der Mann am 11. Mai vergangenen Jahres morgens darauf gewartet, dass seine Frau die Wohnung verließ und dann vor der Tür gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen. In der Wohnung hatte er demnach seine Tochter auf ein Bett gedrückt und ihr vermutlich mit einem Messer zweimal tief in den Hals geschnitten. Der Sohn wurde beim Sprung vom Balkon der Wohnung im neunten Stock eines Hochhauses schwer verletzt. Passanten hatten das Kind gefunden, das kurz darauf im Krankenhaus starb. Der Vater floh und war wenige Tage später in einem Vorort von Paris gefasst worden.

Lebenslange Haft: Vater wegen Mordes an Kindern in Hanau verurteilt

Das Gericht schloss sich mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Verteidiger des Mannes hatte in seinem Plädoyer keinen konkreten Antrag gestellt, aber darauf hingewiesen, dass die genauen Vorgänge in der Wohnung am Tattag nicht aufgeklärt worden seien. Es sei unklar, was den Sohn zu dem Sprung aus dem Fenster veranlasst habe. Unklar sei zudem, ob sein Mandant nicht mit dem Vorhaben zur Wohnung kam, zumindest zu versuchen, die Kinder nach Indien zu bringen.

In seinem letzten Wort hatte der Mann einem Übersetzer zufolge vor einigen Tagen erklärt: „Ich bedauere den Tod meiner beiden Kinder.“ In einer früheren, von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung hatte er eingeräumt, dass seine beiden Kinder wegen ihm zu Tode gekommen seien. „Meine Tat ist unentschuldbar“, hatte der Angeklagte darin erklären lassen. (dpa)

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