Vater des Hanau-Attentäters wegen dreifacher Beleidigung angeklagt
Der Vater des Hanau-Attentäters muss sich am 6. Oktober wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten. Nun wurden weitere Details zu den Vorwürfen bekannt.
In dem Strafverfahren gegen den Vater des Attentäters von Hanau hat das Amtsgericht jetzt weitere Details mitgeteilt. Demnach wird sich der Hanauer in der Hauptverhandlung am 6. Oktober nicht nur wegen rassistischer Beleidigung der Teilnehmer einer Kundgebung in der Nähe seines Hauses verantworten müssen, sondern auch wegen zwei weiterer Beleidigungen gegen Beamte des Frankfurter Spezialeinsatzkommandos und gegen den Oberbürgermeister der Stadt Hanau. Zum Verfahren, das wegen des großen medialen Interesses im Congress-Park Hanau, Schlossplatz 1, stattfinden wird, sind zwei Zeugen und ein forensischer Sachverständiger geladen.
Wie berichtet, wird dem zur Tatzeit 73 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, in einer Strafanzeige mehrere Teilnehmer einer Kundgebung (Motto: „Wir warten nicht auf einen neuen rassistischen Anschlag“) als „wilde Fremde“ bezeichnet zu haben. Daran nahmen auch Angehörige von Opfern des Anschlags vom 19. Februar 2020 teil. Auch soll der 73-Jährige im Januar 2021 in einem Schreiben an den Generalbundesanwalt ein Spezialeinsatzkommando des Polizeipräsidiums Frankfurt als „Terrorkommando“ und „Terroreinheit“ bezeichnet haben. Das SEK war in der Nacht des Anschlags durch seinen Sohn, vom 19. auf den 20. Februar 2020, im Haus von Vater und Sohn im Einsatz.
Und schließlich soll der Vater im Februar 2021 in einem Schreiben an das Amtsgericht Hanau über Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) geschrieben haben, der betreibe bei der zeitnah anstehenden Wahl mit der Aufstellung in mehrere Listen „Wählertäuschung“ und wolle „großmäulig, überheblich glauben machen, er stünde hinter der Demokratie“. Die Wähler würden durch ihn „in einer typischen Art und Weise zu ihrem Nachteil missbraucht, vorgeführt und verführt“. Die Hauptverhandlung beginnt am Mittwoch, 6. Oktober, um 9 Uhr.