Hanau: Frau tötet Mann und zerstückelt die Leiche

Im Prozess um den grausamen Mord an einen Mann fordert der Staatsanwalt lebenslange Haft für die Täterin.
Im Prozess um den Tod des 47-jährigen Martin F., der erstochen und in sechs Teile zersägt wurde, hat Oberstaatsanwalt Dominik Mies lebenslange Haft für die Angeklagte Tanja B. gefordert, wegen Mordes. Die damalige Partnerin F.s sei im Juni 2018 „grausam, bestialisch“ vorgegangen, habe die Tat in der Wohnung in Steinau „bis ins kleinste Detail geplant“, sagte Mies am Dienstag vor dem Landgericht.
Bereits im April 2018 googelte die 35-Jährige nach Tötungsmethoden, informierte sich erst über das Vergiften, etwa mit Ibuprofen, dann über das Ersticken. Dass die Frau – wie sie aussagte – in Notwehr handelte, weil F. durch ein pflanzliches Potenzmittel Wahnvorstellungen bekommen, sie mit einem Messer attackiert und gewürgt habe, sei erfunden. Die mehrfach wegen Betrugs verurteilte B. sei eine „notorische Lügnerin“. Gegen Notwehr spreche etwa die Spurenlage, zudem hatte die Angeklagte bei ihrer Festnahme keine Wunden am Hals. Und in F.s Blut waren keine toxischen Stoffe.
Hanau: Leiche mit Motorsäge zerstückelt
Nachdem sie F. mit Motorsägen zerstückelt und die Leichenteile ins Bad gelegt hatte, fuhr B. nach Dortmund und ließ sich das Geburts- und Sterbedatum des Steinauers tätowieren. Zuvor hatte sie nach Gefriertruhen gegoogelt. Mehrere Tage nach der Tat informierte B. die Polizei.
Angeklagt war sie wegen Totschlags, da ein Mordmerkmal fehlte. Mittlerweile ist Oberstaatsanwalt Mies von Heimtücke überzeugt: B. habe zumindest die ersten der 31 Stiche gesetzt, als F. schlief. Laut Gutachten zeigte das Opfer „keine Dynamik“. Alles sei auf dem Matratzenschoner passiert, deshalb kein Blut auf dem Bett, aber an der Seite, so Mies. Das Motiv sei unklar: Womöglich war B. eifersüchtig, weil F. ein gutes Verhältnis zu seiner Tochter hatte.
Verteidiger Hans-Wolfgang Schnupfhagn erkennt Notwehr und beantragte Freispruch, hilfsweise verminderte Schuldfähigkeit, wegen B.s Borderline-Syndrom: „Es ist absurd anzunehmen, dass sie den Ast abschneiden wollte, auf dem sie sitzt.“ Nach schwerer Kindheit und Gewalt in früheren Beziehungen habe F. ihr Stabilität gegeben. Dass sie im Bett zustach, sei unwahrscheinlich, weil darauf dann mindestens etwas Blut gewesen wäre. Zerstückelt habe sie F. aus Angst, man glaube ihr die Notwehrsituation nicht. Niemand habe F., der depressiv gewesen sei und Horrorfilme sammelte, wirklich gekannt.