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Vater des Hanau-Attentäters steht vor Gericht: Fall wird neu aufgerollt

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Von: Gregor Haschnik

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Der Anschlag von Hanau hat Trauer und Bestürzung hervorgerufen. Nun wird der Vater des Attentäters erneut angeklagt.
Der Anschlag von Hanau hat Trauer und Bestürzung hervorgerufen. Nun wird der Vater des Attentäters erneut angeklagt. © Nicolas Armer/dpa

Hans-Gerd R. war vergangenes Jahr schuldig gesprochen worden, weil er Teilnehmer:innen einer Mahnwache beleidigt hatte. Der Fall wird neu aufgerollt.

Der Beleidigungsprozess gegen den Vater des rassistischen Attentäters von Hanau wird neu aufgerollt. Nachdem das Amtsgericht den 74-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt hatte, wird sich nun das Landgericht mit dem Fall befassen, teilte ein Sprecher der FR auf Anfrage mit. Bislang ist ein Termin geplant: am 5. September.

Hans-Gerd R. war im Oktober des vergangenen Jahres schuldig gesprochen worden, weil er Teilnehmer:innen einer Mahnwache – darunter Überlebende des Anschlags und Angehörige der Opfer – als „wilde Fremde“ beleidigt hatte. Zudem warf er OB Claus Kaminsky (SPD) Wählertäuschung vor und bezeichnete das SEK Frankfurt als „Terrorkommando“.

Anschlag in Hanau: Berufung nach erstem Urteil

Nach dem ersten Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung ein. Staatsanwalt Martin Links hatte eine Geldstrafe von 11 700 Euro gefordert. R. wies die Vorwürfe gegen ihn zurück. Er sieht sich und seine Familie als Opfer der Justiz und einer weltweit agierenden Geheimorganisation.

Sein Sohn, der ganz ähnliche Ansichten hatte, hatte am 19. Februar 2020 aus rassistischen Motiven in Hanau neun junge Menschen ermordet. Dann tötete er seine Mutter und sich selbst.

Attentat von Hanau: Angeklagter zu Prozessbeginn nicht anwesend

Bei der Neuauflage des Prozesses gegen den Vater wegen Beleidigung wird die gesamte Beweisaufnahme erneut durchgeführt. Als Verhandlungsort ist derzeit das Justizzentrum in der Nußallee vorgesehen. Der erste Prozess fand wegen des großen Medien- und Publikumsinteresses sowie aufgrund der großen Sicherheitsvorkehrungen im Congress Park statt.

Während der Verhandlung fiel R. unter anderem dadurch auf, dass er immer wieder störte, verzögerte und verunglimpfte. Zu Prozessbeginn war er nicht anwesend. Richterin Judith Schlootz musste ihn von der Polizei aus seinem Haus holen und vorführen lassen. (Gregor Haschnik)

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