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Morde von Hanau
Der Vater des Attentäters will die Tatwaffen zurück
- vonPeter Hanackschließen
Der 73-Jährige soll sich wie sein Sohn rassistisch geäußert haben. Er sieht seine Familie selbst als Opfer einer Verschwörung.
Knapp zehn Monate nach dem rassistischen Anschlag von Hanau am 19. Februar mit elf Toten rückt der Vater des Attentäters in den Blickpunkt des Inter- esses. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Dienstag berichtete, soll der Mann sich mehrfach rassistisch geäußert und zahlreiche Anzeigen mit ebenfalls rassistischem Inhalt gestellt haben. Zudem soll er rechtsextremen Verschwörungstheorien anhängen.
Der 73-Jährige fordert laut „Spiegel“ die Tatwaffen und Munition seines Sohnes zurück und verlangt, dass dessen mit Verschwörungstheorien gefüllte Internetseite freigeschaltet wird. Zudem fordert er, dass sämtliche Gedenkstätten, die an die Opfer erinnern, entfernt werden. Laut Vernehmungsprotokollen soll er seinen Sohn als Opfer einer Geheimdienstorganisation dargestellt haben, der von Agenten getötet und im Haus der Familie abgelegt worden sei. Die Morde habe ein als sein Sohn verkleideter Agent begangen.
Der Attentäter Tobias R. hatte am 19. Februar in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. In seinem Elternhaus in der Hanauer Weststadt hat er laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seine Mutter und sich selbst erschossen. Der Vater wurde festgenommen, kam für kurze Zeit in psychiatrische Behandlung und ist wieder auf freiem Fuß.
Oberbürgermeister besorgt
Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) bestätigte am Dienstag schriftlich, dass es Anzeigen gegen ihn gebe, die zu staatsanwaltlichen Ermittlungen geführt hätten. Er sei sehr besorgt und habe den Polizeipräsidenten gebeten, den Sachverhalt mit Blick auf die Sicherheit der Hanauer Bevölkerung sowie des Vaters selbst zu prüfen.
Die Staatsanwaltschaft Hanau bestätigte, dass es im Nachgang zum 19. Februar zu mehreren Anzeigen gekommen sei, ohne Details zu nennen. Auch das zuständige Polizeipräsidium Südost-Hessen teilte lediglich mit, zum Vater des Attentäters keine Angaben zu machen, da es sich bei ihm nicht um eine Person des öffentlichen Lebens handele.