Lebenslange Haftstrafen gefordert

Im September 2013 wurde Jürgen V. mit Schüssen durch die eigene Haustür getötet. Jetzt steht der mutmaßliche Mörder vor Gericht.
Ein „Fels in der Brandung“ sei Jürgen V. für seine Familie gewesen, fürsorglich, beschützend. Seine Ehefrau und seine Tochter haben Tränen in den Augen, als ihre Rechtsanwältin Angela Gräf-Bösch dies im Plädoyer der Nebenklage vor dem Landgericht Hanau sagt.
Der 2013 begangene Mord an dem 53-Jährigen sei eine einschneidende Zäsur für Ulrike V. und die vier Kinder gewesen. Detailliert schildert Gräf-Bösch die gravierenden Folgen: die Trauer, die Ängste im eigenen Haus, die finanziellen Schwierigkeiten. Ulrike V. musste ihre Arbeit als Tagesmutter aufgeben, und weil das Gehalt des Vaters weggefallen ist, verzichten die Kinder auf Hobbys und arbeiten, statt zu studieren.
Bei ihrem Antrag schließt Gräf-Bösch sich, wie die anderen Nebenklagevertreterinnen, Staatsanwalt Mathias Pleuser an: Sie fordern lebenslange Haft für die Angeklagten Banu D. und Lutz H., Ulrike V.s Bruder, wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen. D. und H. sowie ihre Verteidiger weisen die Vorwürfe zurück und sehen viele Fehler bei den Ermittlungen.
Am 7. September 2013 ging Jürgen V. gegen 23.30 Uhr an die Tür seines Hauses in der Hanauer Innenstadt, weil es klingelte. Als seine Umrisse durch die Glastür zu sehen waren, schoss jemand vier Mal auf ihn und flüchtete unerkannt. Zwei Schüsse trafen seinen Bauch, er verblutete im Flur.
Nachdem eineinhalb Jahre verhandelt wurde, sind Pleuser und die Nebenklage von der Schuld H.s und dessen ehemaliger Lebensgefährtin überzeugt. Der Staatsanwalt spricht von einem „Indiziennetz“ und sagt wie Gräf-Bösch, es gebe keine Zweifel. Lutz H. habe die Waffe zur Verfügung gestellt und die Tat geplant, Banu D. sie ausgeführt. In ihren Plädoyers nannten Pleuser und die Anwältinnen der Nebenklage eine Fülle von Indizien: Da wäre etwa die Tatwaffe, die H. dem verdeckten Ermittler Erol verkaufte.
In den aufgezeichneten Gesprächen mit Erol habe H. faktisch ein Geständnis abgelegt – als er über die Tat gesagt habe, er sei „instrumentativ beteiligt“ gewesen und habe erklärt, „wie er es zu tun hat, was er zu machen hat, welche Richtung er zu gehen hat, wo die Kameras sind und wo keine sind“. H. habe Jürgen V. ermordet, um sich für dessen Engagement in einem Erbstreit zwischen H. und Ulrike V. zu rächen.
Ein Gerichtstermin in der Sache stand bevor. Dabei drohte H. nicht nur Zehntausende von Euro und damit womöglich sein Haus in Österreich zu verlieren, sondern auch seinen Ruf, weil Lügen aufgeflogen wären. Nach den Worten von Pleuser ist H. ein Hochstapler, der unter anderem ein Abiturzeugnis fälschte. Gegenüber Erol soll H. seinen Schwager 2015 als „Arschloch“ bezeichnet und hinzugefügt haben, er habe vergessen, den Todestag von V. zu feiern.
Banu D. fürchtete nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage um die Existenz, die sie sich mit H. aufgebaut hatte. Deshalb habe sie sich von einem Verehrer in die Nähe des Tatortes fahren lassen, um Jürgen V. zu töten. Handydaten belegen, dass D. einige Wochen zuvor schon dort war - um auszukundschaften, so Gräf-Bösch. Nach der Tat hat sie laut Pleuser mit ihrem Fahrer Mainz angesteuert, um auszugehen. Unterwegs hielten sie demnach an einem Standstreifen, wo D. ihre sportliche Kleidung aus- und Abendgarderobe anzog. Dabei gerieten sie in eine Polizeikontrolle. Im März 2016 soll D. dem verdeckten Ermittler anvertraut haben: Hätte die Polizei richtig nachgesehen, wäre die „ganze Geschichte aufgepoppt“ und sie wäre „nur noch unter Frauen“. Auch das wertet die Staatsanwaltschaft als Geständnis.
Der Prozess wird fortgesetzt; die Verteidiger halten ihre Plädoyers im August.