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Wohnen
SPD bedauert Scheitern der Klage zur Mietpreisbremse
- vonPitt v. Bebenburgschließen
Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Nissen sieht „Blamage“ für die hessischer Landesregierung. Minister Al-Wazir: Formfehler ist längst geheilt.
Die SPD beklagt, dass hessische Mieterinnen und Mieter den Fehler der Landesregierung bei der Mietpreisbremse ausbaden müssten. Die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen kommentierte: „Das ist und bleibt eine politische Blamage.“
Sie bedaure, dass die Klage aus Frankfurt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) keinen Erfolg gehabt habe. An die schwarz-grüne Landesregierung applierte Nissen: „Nehmen Sie den Mieterschutz endlich ernst und arbeiten Sie sorgsam und mit aller Kraft für die hessischen Mieter:innen.“ Auch Gert Reeh, Vorsitzender des Mieterbundes Hessen, zeigte sich enttäuscht. „Das ist eine unglückliche Entscheidung zulasten aller betroffenen Mieterinnen und Mieter“, sagte er.
Der BGH hatte geurteilt, dass Mieterinnen und Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn dem Land ein Formfehler unterläuft und eine Regelung daher nicht wirksam ist. In diesem Fall konnten sie keine Nachforderungen für zu hohe Mieten durchsetzen.
Der hessische Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir (Grüne) wies darauf hin, dass dieser „Formfehler“ vielen Bundesländern unterlaufen sei. In Hessen sei er „längst geheilt“. Zudem habe die Landesregierung den Geltungsbereich der Mietenbegrenzungsverordnung „sogar deutlich ausgeweitet“. Sie werde jetzt in 49 Städten und Gemeinden angewendet. Bis November 2020 hatte sie in 31 Kommunen gegolten.
Mit der Mietpreisbremse darf die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuvermietungen nur noch um zehn Prozent überschritten werden. In den gleichen Gebieten gilt die neue Kappungsgrenze, wonach Bestandsmieten in drei Jahren nur um 15 Prozent steigen dürfen. Daneben wurde die Kündigungssperrfrist auf acht Jahre verlängert. Damit sind Mieterinnen und Mieter länger vor Eigenbedarfskündigungen geschützt.
„Die Landesregierung nutzt neben der Regulierung des Bestandsmarkts gleichzeitig alle Möglichkeiten, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, betonte Al-Wazir. Langfristig helfe gegen Preisauftrieb nur ein größeres Angebot.
Darauf hob auch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) ab. Ihr Vizepräsident Thomas Reimann warnte vor „Staatseingriffen“, die „keinesfalls zu mehr Wohnraum“ führten, sondern private Investoren abschreckten. Dazu zählte der VhU-Vize neben der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze ein „De-facto- Umwandlungsverbot von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen“, das mit dem bundesweiten Baulandmobilisierungsgesetz zu erwarten sei.