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Kommentar
Paukenschlag vor Gericht
- vonPitt v. Bebenburgschließen
Wer den Feinden dieser Demokratie nicht in die Hände spielen will, darf sich solche Fehler wie bei der Sitzverteilung im hessischen Landtag nicht leisten. Ein Kommentar.
Es wäre so leicht, das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofs bloß als Niederlage für die AfD abzutun. Zu leicht. Dabei stimmt es ja: Die rechte Partei ist gescheitert mit ihrer Klage. Ihre Berechnung, nach der ihr ein weiterer Sitz im Landtag zustehen würde, war falsch.
Doch das war keineswegs die ganze Botschaft des Staatsgerichtshofs. Er hat darüber hinaus auch festgestellt: Der Landeswahlleiter hat die Sitzverteilung im Landtag ebenfalls falsch berechnet. Er verwendete eine Methode, die tendenziell die Parteien mit Überhangmandaten begünstigt – derzeit also die CDU. Ein Paukenschlag.
Wahlleiter Wilhelm Kanther hat Glück gehabt, dass das Ergebnis der Sitzverteilung trotzdem richtig ausgefallen ist – „zufällig“, wie der Staatsgerichtshof formuliert. Nicht auszudenken, wenn sich zweieinhalb Jahre nach der Wahl herausgestellt hätte, dass der Landtag falsch zusammengesetzt ist. Das hätte wahrlich ein schlechtes Licht auf die demokratischen Institutionen geworfen.
Vertrauen wächst, wenn die Institutionen korrekt arbeiten. Nur so sind sie gefeit gegen alle Angriffe auf die repräsentative Demokratie. Wer den Feinden dieser Demokratie nicht in die Hände spielen will, darf sich solche Fehler wie bei der Sitzverteilung nicht leisten. Doch es zeichnet die Demokratie aus, dass Fehler benannt und korrigiert werden können. Dafür hat der Staatsgerichtshof zum Glück gesorgt.