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Nur noch zu zehnt treffen in Hessen

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Von: Christoph Manus

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Leere Sitze in den Fußballstadien.
Leere Sitze in den Fußballstadien. © Tom Weller/dpa

Seit heute gelten in Hessen strengere Kontaktbeschränkungen. Tanzveranstaltungen sind verboten, in den Stadien kommt es wieder zu „Geisterspielen“.

Auch für Geimpfte und Genesene gelten vom heutigen Dienstag an strengere Corona-Regeln in Hessen. Damit reagiert die Landesregierung auf die Ausbreitung der Omikron-Variante, die in mehreren Nachbarländern bereits zu einem starken Anstieg der Fallzahlen geführt hat.

Zunächst bis zum 13. Januar dürfen sich nun nur noch bis zu zehn Menschen in der Öffentlichkeit versammeln. Sobald nicht geimpfte oder nicht genesene Menschen dabei sind, dürfen sich weiterhin sogar nur Mitglieder eines Haushalts mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Ausgenommen sind lediglich Kinder unter 14 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Die Landesregierung empfiehlt dringend, sich auch im privaten Bereich nicht mit mehr Menschen zu treffen, als das nun in der Öffentlichkeit zulässig ist. Es gelte alles zu tun, um die anstehende fünfte Welle einzudämmen, hatte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) vor Weihnachten gesagt.

In das neue Jahr tanzen darf man in Hessen nur in privatem Rahmen. Tanzveranstaltungen sind seit heute untersagt. Auch Diskotheken, Tanzlokale und Clubs dürfen prinzipiell nicht mehr öffnen. Zulässig ist es höchstens noch, die Räume gastronomisch zu nutzen.

Auch für Veranstaltungen gelten seit heute noch strengere Regeln. Nur noch 250 Gäste sind nun zulässig – und das unabhängig davon, ob es sich um eine Veranstaltung im Innen- oder Außenbereich handelt. Die Regelung gilt also auch etwa für Fußballstadien. Dort kommt es wieder zu „Geisterspielen“.

An Silvester gelten noch strengere Regeln. Menschenansammlungen auf größeren Plätzen sind untersagt. Dort dürfen auch keine Feuerwerkskörper entzündet werden. Zum zweiten Mal in Folge ist auch deren Verkauf verboten.

Für viele andere Bereiche gelten schon länger deutliche Einschränkungen. So dürfen im Einzelhandel außerhalb des täglichen Bedarfs nur Menschen einkaufen, die nachweislich geimpft oder genesen sind. Diese 2G-Regelung gilt auch für touristische Übernachtungen und den Besuch von Gaststätten. Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen einen negativen Schnelltest vorweisen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Im öffentlichen Nahverkehr gilt 3G.

Strengere Regeln gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 350 liegt. In diesen „Hotspots“ dürfen sich etwa nur noch 50 Menschen bei privaten Feiern treffen. In der Gastronomie und bei Übernachtungen im Hotel gilt 2G plus. Hinein dürfen also nur Genesene und Getestete mit aktuellem negativen Test.

Derzeit gilt kein Kreis und keine kreisfreie Stadt in Hessen als „Hotspot“. Am höchsten ist die Inzidenz in Offenbach mit 275,8. Landesweit sank die Sieben-Tage-Inzidenz erneut auf nun 167,6. Sechs Menschen starben. Die Hospitalisierunginzidenz ging erneut zurück. Nach Angaben des Hessischen Sozialministeriums lag die Zahl der in Krankenhäusern neu aufgenommenen Covid-Patient:innen pro 100 000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen am Montag bei 2,51. Vor einer Woche lag sie noch bei 3,7. Das Robert-Koch-Institut weist darauf hin, dass die Zahlen wegen einer an den Feiertagen geringeren Test- und Meldeaktivität derzeit eingeschänkten Wert besitzen. (mit dpa)

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