Kommentar zum Polizeibeauftragten: Eine Aufgabe zu viel

Mit Rafael Behr hat die schwarz-grüne Koalition einen sehr geeigneten Kandidaten für das Amt des Polizeibeauftragten gefunden. Fragwürdig ist, dass es nicht sein einziger Posten ist. Ein Kommentar.
Polizistinnen und Polizisten tragen in dieser Gesellschaft eine besondere Verantwortung. Sie dürfen kontrollieren, festnehmen, im Notfall sogar eine Waffe einsetzen. Deswegen muss sich die Gesellschaft darauf verlassen können, dass Polizistinnen und Polizisten korrekt und unvoreingenommen handeln.
Die allermeisten tun das. Aber dem stehen immer wieder Berichte gegenüber, die von Racial Profiling, Diskriminierung und Übergriffen handeln, von rassistischen Chatgruppen und illegalen Abfragen von Polizeicomputern.
Sehr geeigneter Kandidat
Das sind oft Fälle für die Justiz, aber eben auch für einen Polizeibeauftragten. Er kann aufklären, vermitteln, in der Öffentlichkeit warnen und aufdecken. Er kann auch in die Polizei und die Politik hineinwirken. Mit Rafael Behr hat die schwarz-grüne Koalition einen sehr geeigneten Kandidaten für diese Aufgabe gefunden – einen Mann, der bewiesen hat, dass er die Polizei fundiert, kritisch und unabhängig beobachtet. Behr hat das Zeug dazu, aus diesem Amt eine Institution zu machen, die nicht mehr wegzudenken ist – ähnlich, wie das beim Datenschutzbeauftragten der Fall ist.
Eine fragwürdige Entscheidung der schwarz-grünen Koalition war es allerdings, ihm zugleich das ebenfalls neue Amt eines Bürgerbeauftragten aufzubürden, der für Beschwerden über die Landesverwaltung zuständig ist. Zumal es für diese Aufgabe mit dem Petitionsausschuss des Landtags eine seit Jahrzehnten bewährte Adresse gibt – anders als im Fall des Polizeibeauftragten. Behr wird diese Herausforderung meistern müssen, in guter Kooperation mit den Abgeordneten des Petitionsausschusses.