Kommentar zu Corona-Nothilfen: Ein guter Tag für die Demokratie

Dass die Corona-Nothilfen in Hessen anders finanziert werden müssen, ist für die Landesregierung ein herber Schlag. Für die Demokratie aber ist es ein guter Tag.
Der Hessische Staatsgerichtshof hat das von Schwarz-Grün durch den Landtag geboxte Konstrukt eines Corona-Sondervermögens in Bausch und Bogen verworfen. Nancy Faeser, Hessens SPD-Chefin, ist eine jener Abgeordneten, die dagegen vor Gericht gezogen waren. Sie, selbst Juristin, hatte also auf ganzer Linie gewonnen. Und sagte dennoch: „Das ist kein guter Tag für die Menschen in Hessen.“
Sie hat damit nur zum Teil recht. Kein guter Tag ist es vor allem für die Landesregierung. Die muss nun nachsitzen, und das unter verschärften Bedingungen. Sie muss schnell Wege finden, Corona-Hilfen rechtssicher zu machen, muss den Landeshaushalt überarbeiten und wird dabei auf die Opposition zugehen müssen. Das Mitleid bleibt dennoch begrenzt, schließlich hat sie sich das Ganze selbst eingebrockt.
Was, wenn das Geld zurückgegeben werden müsste?
Kein guter Tag ist es, weil die Unsicherheit über das, was Politik zu leisten vermag, neue Nahrung bekommt. Was, wenn das Gericht geurteilt hätte, alle bisherigen Hilfen seien nicht nur verfassungswidrig, sondern nichtig? Müssten also rückabgewickelt werden. So schlimm ist es zum Glück nicht gekommen, zumal die meisten Hilfen ohnehin nötig gewesen wären und zumeist auch sinnvoll waren.
Dennoch ist es aber – vor allem – ein guter Tag. Ein guter Tag für die Demokratie. Der Staatsgerichtshof hat klargemacht, dass sich keine Regierung einen Freibrief für den vom Parlament kaum noch zu kontrollierenden Umgang mit Geld, sehr viel Geld, ausstellen darf. Noch nicht einmal Corona kann dafür eine Rechtfertigung liefern.
Lesen Sie dazu „Streit um die Schuldenbremse“ und „Corona-Sondervermögen verfassungswidrig“