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Wohnen
Sozialmieten sollen länger gelten
- vonPitt v. Bebenburgschließen
Der hessischer Landtag verdoppelt die Nachwirkungsfrist. Der DGB verlangt: Einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung.
Die Gewerkschaften fordern, Sozialwohnungen auf Dauer zu erhalten statt die Sozialbindung nach einigen Jahren auslaufen zu lassen. Der Bezirksvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Rudolph, sagte: „Wir brauchen eine dauerhafte Bindung nach dem Prinzip: einmal Sozialwohnung, immer Sozialwohnung.“
So weit ist es noch nicht, aber in der vergangenen Woche hat der Hessische Landtag die sogenannte Nachwirkungsfrist von fünf auf zehn Jahre verlängert. Damit soll dem Missstand entgegengewirkt werden, dass immer mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen und teurer vermietet werden.
Die schwarz-grüne Koalition stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf der SPD zu, wenn auch in leicht veränderter Fassung. Es kommt im Landtag höchst selten vor, dass CDU und Grüne Anträgen der Opposition zur Mehrheit verhelfen.
Die Nachwirkungspflicht bindet Vermieterinnen und Vermieter, die mit einem vergünstigten Darlehen des Staates Sozialwohnungen gebaut haben und dieses Darlehen vorzeitig zurückzahlen. Mit der verlängerten Bindung an die niedrige Miete sinke die Attraktivität dafür, Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen erheblich, hieß es zur Begründung. „Das Land und die Gemeinden können somit ihrem Ziel der sozialen Wohnraumförderung besser nachkommen.“
Die Nachwirkungsfrist war 2012 von zehn auf fünf Jahre verkürzt worden. Die SPD-Abgeordnete Elke Barth schilderte, dass dies negative Auswirkungen gehabt habe. So seien allein in Frankfurt 4692 Belegrechte vorzeitig abgelöst worden – „also rund 20 Prozent des Bestandes“.
80.000 Sozialwohnungen
Das sieht DGB-Chef Rudolph genauso. Es fielen mehr Sozialwohnungen aus der Bindung als neue geschaffen würden. Ende 2019 seien es in Hessen noch knapp 80 000 gewesen. „Der Abwärtstrend bei Sozialwohnungen muss gestoppt werden“, fordert er. Eine längere Nachwirkungsfrist alleine reiche dafür nicht.
Die Wohnungswirtschaft nannte die Gesetzesänderung hingegen „kontraproduktiv“. Der Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, Axel Tausendpfund, mahnte, dadurch würden sich Sanierungen und energetische Modernisierungen zugunsten des Klimaschutzes verzögern. Tausendpfund versicherte zudem, dass die Mieten in diesen Häusern „auch nach Ablauf der Bindungen bezahlbar und weit unter den ortsüblichen Vergleichsmieten“ blieben.
Mieterinnen und Mieter, die zu hohe Einkommen erzielen, aber weiter in Sozialwohnungen leben, müssen auf lange Sicht eine Fehlbelegungsabgabe zahlen. Das sieht ein weiterer Gesetzentwurf vor, der in der vorigen Woche von Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir (Grüne) in den Landtag eingebracht wurde.
Die Abgabe war unter der schwarz-gelben Landesregierung abgeschafft, aber von SchwarzGrün 2016 wieder eingeführt worden. Mit dem neuen Gesetz soll sie bis 2030 weiter gelten.