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Skandale ohne Ende bei der hessischen Polizei

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Von: Pitt von Bebenburg

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Das Polizeipräsidium in Frankfurt.
Immer wieder kommt es bei der Polizei in Hessen zu Skandalen. (Symbolbild) © Boris Roessler/dpa

Nicht nur im Fall der aktuellen rechtsextremen Chatgruppe: Hessische Beamte und das Frankfurter Präsidium stehen immer wieder unter Verdacht.

Wiesbaden – Die hessische Polizei braucht ein neues Leitbild. Zu dieser Erkenntnis ist Innenminister Peter Beuth (CDU) im vergangenen Juli gekommen. Zuvor war das Ausmaß der rechtsextremen „NSU 2.0“-Drohungen und der vorangegangenen unberechtigten Abfragen von Polizeicomputern bekannt geworden. Er könne nicht mehr ausschließen, dass es ein rechtes Netzwerk bei der Polizei gebe, sagte Beuth vor einem Jahr.

Er bezog sich dabei nicht zuletzt auf Chats von Polizisten und Polizistinnen, in denen sie nationalsozialistische und rassistische Inhalte austauschten. Aufgeflogen waren sie, weil die Chats auf Datenträgern einer im „NSU 2.0“-Komplex verdächtigten Frankfurter Polizistin gefunden worden waren.

Bis zur Sommerpause soll eine unabhängige Expertenkommission dem Innenminister Empfehlungen für ein neues Leitbild auf den Weg geben. Während die Fachleute unter Beteiligung der Polizeiführung daran arbeiten, kamen immer neue Vorfälle ans Licht, bis am Mittwoch der aktuelle Fall von volksverhetzenden Chats bei der Frankfurter Polizei bekannt wurde.

Polizei in Hessen: NSU 2.0-Skandal noch immer nicht ganz aufgeklärt

„NSU 2.0“-Drohungen: Anfang Mai 2021 gab es für Beuth endlich einmal eine gute Botschaft zu verkünden. In Berlin wurde ein Mann festgenommen, der in Verdacht steht, die rassistischen, sexistischen und extrem rechten Drohschreiben mit dem Kürzel „NSU 2.0“ an mindestens 34 Personen und 60 Institutionen in neun Bundesländern und in Österreich versandt zu haben. Die Abkürzung bezieht sich auf die rechtsextreme Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“. Beuth zeigte sich erleichtert über die Festnahme. „Die Drohschreiben hatten einen sehr schwerwiegenden Verdacht auf die Polizei gelenkt“, sagte er. „Nach allem, was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die „NSU 2.0“-Drohmailserie verantwortlich.“

Die Opposition teilte die Erleichterung nicht vollständig. Dazu seien zu viele Fragen in dem Fall noch unbeantwortet. Der mutmaßliche Täter sei zwar kein Polizist, aber die Datenabfragen und die rechte Chatgruppe habe es gegeben, betonte Linken-Fraktionschefin Janine Wissler, die selbst eines der Opfer von „NSU 2.0“-Drohungen geworden war. „Die Frage ist: Wie kommt ein 53-jähriger Berliner an diese Daten?“, fügte sie hinzu. „Kann man einfach bei der Polizei anrufen wie bei der Auskunft und sagen, ich hätte gerne diese und jene Daten?“ Die Antworten stehen aus.

Skandal um rechtsextreme Chatgruppe bei der Polizei Hessen

Rechtsextreme Chatgruppe: Mindestens sechs hessische Polizistinnen und Polizisten sollen rechtsextreme Chatnachrichten miteinander ausgetauscht haben. Die Beamtinnen und Beamten schickten sich gegenseitig rassistische und neonazistische Inhalte, darunter Hakenkreuze, antisemitische und rassistische Witze.

Das flog auf, weil eine der Beteiligten im August 2018 an dem Rechner im 1. Frankfurter Revier eingeloggt war, von dem persönliche Daten der Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz abgefragt wurden. Kurz darauf wurden sie in einem „NSU 2.0“-Drohschreiben an die Anwältin verwendet. Die Ermittlungen gegen die Mitglieder der Chatgruppe sind bis heute nicht abgeschlossen.

Hessen: Skandal um Polizisten aus Frankfurt

Verschwundene Waffen: Im Frankfurter Polizeipräsidium wurden im großen Stil Waffen aus der Asservatenkammer unterschlagen und offenbar an Unbefugte weitergegeben. Gegen einen Polizisten und weitere Personen wird ermittelt. Beuth versicherte jüngst, das Landeskriminalamt ermittele „mit Hochdruck“.

Der Beamte hatte zuvor für Schlagzeilen gesorgt, weil er ohne Genehmigung neben seiner Arbeit für die private Sicherheitsfirma Asgaard unter anderem im Irak gearbeitet haben soll. Außerdem soll er illegal Daten aus Polizeidatenbanken abgefragt und diese für seine Nebentätigkeiten genutzt haben. Eine Einbehaltung von Dienstbezügen und eine Entlassung des Kommissars aus dem Dienstverhältnis würden „geprüft“, sagt Beuth. (Pitt von Bebenburg)

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