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Hessische Ministerin strafft Kontrolle der Justiz

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Von: Pitt von Bebenburg

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Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) an ihrem Schreibtisch.
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) an ihrem Schreibtisch. © imago-images

Neue „Stabsstelle Innenrevision“ soll Skandal um Oberstaatsanwalt aufarbeiten. Ministerin Kühne-Hörmann will vor allem Bereiche mit hohem Korruptionsrisiko öfter unter die Lupe nehmen.

Nach dem Skandal um einen Oberstaatsanwalt, der wegen Korruptionsvorwürfen in Haft sitzt, hat Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) eine der angekündigten Konsequenzen gezogen. Sie stärkt die Innenrevision, also die interne Kontrolle der Justizbehörden.

Dafür soll eine Stabsstelle sorgen, die unmittelbar ihrem Staatssekretär Thomas Metz (CDU) unterstellt wird. Das Konzept gab die Ministerin am Mittwoch in Wiesbaden bekannt.

Dem Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Alexander B., wird vorgeworfen, jahrelang Gutachten und andere Aufträge an Firmen vergeben zu haben, von denen er persönlich profitierte. Er sitzt in Untersuchungshaft. Alexander B. war dafür zuständig, Korruption im Gesundheitsbereich zu verfolgen. Er konnte die Aufträge ohne ein Vier-Augen-Prinzip vergeben, da dies von Kühne-Hörmann in der Generalstaatsanwaltschaft erst nach Bekanntwerden des Skandals eingeführt wurde. Den späten Zeitpunkt macht die Opposition der Ministerin zum Vorwurf.

Die neue Stabsstelle soll aus zwei Personen bestehen und die Fachaufsicht über die Innenrevision der Gerichte und Staatsanwaltschaften ausüben. Sie solle die Änderung eines Erlasses vorbereiten, damit „Bereiche mit einem größeren Risiko künftig noch intensiver und häufiger kontrolliert werden als Bereiche mit einem kleineren Risiko“, kündigte Kühne-Hörmann an. Außerdem solle sie „den Fall Alexander B. aus Sicht der Innenrevision aufarbeiten und die bestehenden und neu eingeführten Kontrollmechanismen dabei einer fortlaufenden Evaluation unterziehen“.

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