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Hessens oberster Datenschützer mahnt: Corona gefährdet die Datensicherheit

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Von: Peter Hanack

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Digitaler Unterricht in Schulen und zu Hause: Corona hat dem Datenschutz ein neues großes Problemfeld beschert.
Digitaler Unterricht in Schulen und zu Hause: Corona hat dem Datenschutz ein neues großes Problemfeld beschert. © Marijan Murat/dpa

Hessens Landesbeauftragter Alexander Roßnagel sieht einen steigenden Beratungsbedarf. Betroffen sind vor allem auch Schulen und kleinere Betriebe. 2020 gab es 70 000 Anfragen. in seinem Bericht kommt auch der NSU2.0 vor.

Gravierende Verstöße gegen den Datenschutz hat es in Hessen im vorigen Jahr nicht gegeben. Dieses Fazit zieht der neue Datenschutzbeauftragte des Landes, Alexander Roßnagel. Zugleich aber machte er am Mittwoch im Hessischen Landtag klar, dass es immer mehr Fälle gebe, in denen der Datenschutz gefährdet sei.

Die Corona-Krise ist ein Grund dafür, dass es beim sicheren Umgang mit sensiblen Informationen einen stetig wachsenden Klärungsbedarf gibt. Dürfen Sportvereine Gesundheitsdaten ihrer Mitglieder erheben, wenn sie Covid-19-Infektionen vorbeugen wollen? Welche Videosysteme dürfen Schulen nutzen, um Homeschooling zu ermöglichen? Dürfen Schwimmbäder die Besucherdaten speichern? Und neben Telefonnummern und Adressen auch den Impfstatus oder Ergebnisse von Corona-Tests?

Datenschutz-Beauftragter

Alexander Roßnagel (70) ist seit März 2021 der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen. Der Juraprofessor ist der Nachfolger von Michael Ronellenfitsch. Er wird bei seiner Arbeit von rund 50 Mitarbeitenden unterstützt.

Jeder Bürger, jede Bürgerin kann sich an den Datenschutzbeauftragten wenden. Er ist erreichbar über die Rufnummer 0611 / 1408-0 und unter datenschutz.hessen.de. Dort gibt es auch den Datenschutzbericht. pgh

Solche Fragen und viele weitere sind es, auf die der hessische Datenschutzbeauftragte in seinem 280 Seiten langen Bericht Antworten gibt. Auch etwa, ob eine Kleinstadt ihr Heimatmuseum bis in den letzten Winkel mit Überwachungskameras ausstatten darf, weil es dort immer wieder Diebstähle gab. Ob Betriebe statt Zugangskarten auch biometrische Kontrollen wie den Fingerabdruck verwenden dürfen. Oder wie es sich mit der Kennzeichenerfassung in Parkhäusern verhält.

Insgesamt rund 70 000-mal haben der Datenschutzbeauftragte und sein Team im Jahr 2020 Auskunft zu vielen Punkten rund um die Datenschutz-Grundverordnung gegeben. Dass diese nicht nur Privatleuten, sondern auch Kommunen oder kleinen und mittleren Unternehmen mitunter großes Kopfzerbrechen bereitet, räumte Roßnagel ein. Für die FDP-Fraktion regte Jörg-Uwe Hahn an, die Regeln für solche Einrichtungen möglicherweise etwas zu vereinfachen. Sowohl Linke als auch die SPD forderten, dass der Datenschutz in Hessen mit mehr Personal ausgestattet werden müsse, um den wachsenden Anforderungen gerecht werden zu können.

Abfrage am Polizeicomputer

An mehreren Punkten sind dem Bericht zufolge Verbesserungen umgesetzt worden. So müssen unberechtigte Abfragen von Polizeicomputern nun innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden – und zwar auch dann, wenn es sich dabei lediglich um einen Verdacht handelt. Bisher geschah dies erst nach Abschluss von Ermittlungen, die den Verdacht bestätigten. Eine solche späte Meldung hatte der Datenschutzbeauftragte in drei Fällen beanstandet, die im Zusammenhang mit den Drohschreiben des sogenannten NSU 2.0 standen.

Auch müssen einzelne Ämter einer Kommune über jeweils ein eigenes Postfach verfügen, das nicht von anderen eingesehen werden kann. Dies ist noch nicht überall der Fall. Nach Auskunft der Landesregierung wird dazu gerade mit der Hesssischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) eine technische Lösung erarbeitet.

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