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Hessens Datenschützer fordert: Kein Zugriff für US-Firmen

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Von: Pitt von Bebenburg

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Hessens Datenschützer Roßnagel will Daten vor Missbrauch schützen. Er strebt eine europäische Unabhängigkeit bei digitalen Systemen an.

Bei Daten der hessischen Bürgerinnen und Bürger besteht die Gefahr eines Missbrauchs, weil US-Konzerne darauf zugreifen können. Darauf hat der neue hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel hingewiesen und auf Abhilfe gedrungen.

So sollten verstärkt Videokonferenzsysteme genutzt werden, die nicht von US-Anbietern stammten, sagte Roßnagel am Dienstag in Wiesbaden. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seien vielfach in großer Geschwindigkeit digitale Lösungen eingeführt worden, „ohne dabei auf Datenschutz zu achten“, stellte der Juraprofessor bei seiner ersten Pressekonferenz im neuen Amt fest.

„Datenschutz eingebüßt“

„Der Datenschutz hat erheblich und in breiter Form eingebüßt.“ Seine Behörde werde die bisher geduldeten Lösungen nun „auf den Prüfstand stellen“, kündigte Roßnagel an. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht hatten in Urteilen festgestellt, dass in den USA kein Datenschutz nach europäischem Standard gewährleistet werde. Daraus leite sich die Forderung nach einer europäischen Unabhängigkeit in der Datenverarbeitung ab, schloss Roßnagel. „Dies durchzusetzen wird die nächsten Jahre meine Aufgabe sein.“

Der Kasseler Juraprofessor Roßnagel hatte im März den langjährigen hessischen Datenschutzbeauftragten Michael Ronellenfitsch im Amt abgelöst. Ronellenfitsch hatte aufgrund der Pandemie geduldet, dass an Schulen fast alle Videokonferenzsysteme eingesetzt werden, und diese Duldung bis Ende Juli verlängert. Bis dahin muss das Kultusministerium eine Software gefunden haben, die dem Datenschutz Rechnung trägt.

Wenig Wirkung entfaltet nach Roßnagels Darstellung bisher das Informationsfreiheitsgesetz. Hessen hatte als eines der letzten Bundesländer im Jahr 2018 eine Regelung geschaffen, wonach Bürgerinnen und Bürger Zugang zu amtlichen Informationen zusteht.

Dies gilt jedoch nur für Behörden des Landes sowie für Kommunen, die das beschließen. Bislang gebe es eine entsprechende Satzung lediglich in Kassel, den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Groß-Gerau und Darmstadt-Dieburg sowie in einigen kleineren Kommunen.

Auch Polizei einbeziehen

Der Datenschutzbeauftragte Roßnagel bedauerte, dass Polizei und Verfassungsschutz von dieser Auskunftspflicht entbunden worden seien. Bei begründetem Geheimhaltungsinteresse sei ein solcher Vorbehalt selbstverständlich, erklärte der Beauftragte. „Das kann aber nicht eine vollständige Ausnahme begründen.“ Ähnlich hatten Bürgerrechtsgruppen und Oppositionsparteien schon beim Beschluss des Gesetzes argumentiert.

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