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Hessen: Zähe Grundsteuerreform

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Von: Jutta Rippegather

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Hessens Finanzminister Michael Boddenberg sieht das Land finanziell gut aufgestellt. Foto: Michael Schick
Hessens Finanzminister Michael Boddenberg zieht Bilanz. © Michael Schick

20 Prozent der Erklärungen fehlen noch. Und die Kommunen legen ihre Hebesätze erst nächstes Jahr fest.

Die Abgabefrist ist Ende Januar abgelaufen, gleichwohl trudeln in Hessens Finanzämtern noch ständig Grundsteuererklärungen ein. „Das haben wir erwartet, und es ist auch nötig“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU), der jetzt gemeinsam mit Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg eine vorläufige Bilanz zog. Mehr als zwei Millionen Erklärungen haben die Steuerverwaltung demnach mittlerweile erreicht, die mehrere tausend Bescheide über den Grundsteuermessbetrag pro Tag erstelle. Rund 520 000 seien inzwischen verschickt. „Ein Viertel der Erklärungen ist also schon bearbeitet“, sagte Boddenberg. Allerdings fehlten immer noch 20 Prozent.

Bescheide kommen rasch

Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg ist dennoch mit dem aktuellen Verlauf der Reformumsetzung zufrieden: Die Belegschaft der Finanzämter arbeite schnell und sorgfältig und bemühe sich darum, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren neuen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag rasch erhalten.

Durch die Reform komme erstmals ein ganz neues Verfahren mit einem komplett neuen Steuerprogramm zur Anwendung. Die Bearbeitung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke werde Zeit benötigen. Der Oberfinanzpräsident bat deshalb um Geduld: „Wer den Bescheid in Händen hält, würde sicherlich gern wissen, was dies am Ende in Euro für ihre oder seine Grundsteuer-Zahlung bedeutet.“ Doch eine Berechnung sei erst möglich, wenn die Kommune ihren Hebesatz festgesetzt hat. Damit sei im Laufe des kommenden Jahres zu rechnen. Das Land werde eine Hebesatzempfehlung veröffentlichen, „um die von der kommunalen Familie politisch zugesagte Aufkommensneutralität jeweils vor Ort zu ermöglichen“. Die Entscheidung treffe am Ende aber die Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. „Bürgerinnen und Bürger sollten sich daher nicht jetzt schon von fiktiven Berechnungen verunsichern lassen.“

Ranking

Spitzenreiter bei der Erklärungsabgabe sind Grundbesitzende in den Zuständigkeitsbereichen der Finanzämter Hofheim (85 Prozent), Rheingau-Taunus (84 Prozent), Darmstadt (83 Prozent), Friedberg (83 Prozent) und Dieburg (82 Prozent).

Frankfurt liegt mit 77 Prozent unter dem Landesdurchschnitt von knapp 80 Prozent, den Offenbach erreicht. Wiesbaden liegt ein Prozentpunkt darüber. jur

grundsteuer.hessen.de

Bis zum 16. Februar waren demnach in Hessen rund 2,3 Millionen Erklärungen und damit 80 Prozent der erwarteten eingegangen. Damit liege Hessen nach wie vor in der Spitzengruppe. Rund 92 Prozent der Erklärungen seien auf elektronischem Weg übermittelt worden, rund acht Prozent in Papierform.

Unsichere Schätzungen

Auch wenn die Frist um ist, sei eine Abgabe weiterhin möglich, betonte Boddenberg. Der Service der Steuerverwaltung stehe weiterhin zur Verfügung. Die Online-Infoseite werde fortlaufend aktualisiert. Nach Ostern will die Steuerverwaltung ein letztes Mal ein Erinnerungsschreiben an jene schicken, die ihrer Pflicht noch nicht nachgekommen sind. Wer auch darauf nicht reagiere, müsse akzeptiere, dass die Behörde die nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt, stellt der Finanzminister klar und sagt: „Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden.“

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