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Hessen: Wieder mehr Corona-Infektionen

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Von: Jutta Rippegather

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Sowohl für einen Großteil der Schutzvisiere als auch für sämtliche KN95-Masken und nahezu alle Schutzkittel im Bestand läuft in diesem Jahr die Haltbarkeit ab.  (Symbolbild)
Masken sind rar geworden. © Fabian Strauch/dpa

Die Zahlen steigen. Doch die Lage in den Krankenhäusern bleibt relativ entspannt. Bei Impfschäden gibt es Entschädigung.

Die Warnapp blinkt nach langer Zeit mal wieder rot. In Büros oder Werkstätten fällt wieder häufiger das Wort krankgeschrieben wegen Corona: Nach dem Abwärtstrend der vergangenen Wochen steigen die Infektionszahlen wieder an, bestätigt das hessische Sozialministerium auf FR-Anfrage. Eine Überraschung sei das nicht. „Schließlich kann es bei Atemwegserkrankungen in der kalten Jahreszeit immer zu Schwankungen bei der Infektionslage kommen“, sagt Pressesprecher Benjamin Donath. „Entscheidend ist, dass eine Infektion mit den derzeit zirkulierenden Sars-CoV-2-Varianten dank des inzwischen hohen Immunisierungsgrads der Bevölkerung durch Impfungen und durchgemachte Infektionen selten schwere Krankheitsverläufe nach sich zieht.“

73 Menschen auf Intensivstationen

Ein Blick auf die vom Ministerium jeweils dienstags veröffentlichten Zahlen zeigt, dass das Virus weiter in Hessen zirkuliert. Und womöglich profitiert von dem Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Nah- wie Fernverkehr. Der vom Robert Koch-Institut ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen lag demnach am Dienstag bei 6,04 pro 100 000 Einwohner:innen. Eine Woche zuvor betrug der Wert 4,5. Die Zahl der nachweislich infizierten Patientinnen und Patienten auf Normalstationen stieg um 55 auf 779. Auf hessischen Intensivstationen lagen 73 Patientinnen und Patienten mit Sars-CoV-2-Diagnose – eine Woche zuvor waren es 78.

„Die Hessische Landesregierung beobachtet die Situation aufmerksam“, versichert der Sprecher des Sozialministeriums. Hauptaugenmerk liege weiter auf der Belastung der Krankenhäuser. „Hier stellt sich die Situation mit Blick auf die Belastung mit Corona-Patient:innen derzeit vergleichsweise entspannt dar.“

Die Zahl der vollständig Geimpften stagniert bei 75,8 Prozent. Wegen möglicher Schäden durch Corona-Impfungen sind in Hessen bislang mehr als 400 Anträge auf Entschädigung gestellt worden. Mehr als 260 seien bereits entschieden worden, davon 22 positiv, teilte das Regierungspräsidium Gießen mit. Die Anträge würden auch Hinterbliebenenversorgung und Bestattungsgelder beinhalten.

Entschädigung wegen Impfschäden

Die Grundlagen für mögliche Entschädigungen sind im Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Für einen Antrag muss eine Impfung nachgewiesen werden. Ebenso müssen der Behörde zufolge Gesundheitsschäden nachgewiesen werden, wofür Berichte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte angefordert werden. Ein weiterer Faktor sei, dass die Probleme nicht nur vorübergehend, sondern mehr als sechs Monate aufgetreten und auf die Impfung zurückzuführen seien. „Es reicht für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs nicht aus, dass dieser nur möglich ist“, heißt es beim Regierungspräsidium.

Für eine Entschädigung geltend gemacht würden Angstzustände, Sehstörungen, Hirninfarkt, Migräne, Herzmuskelentzündungen, Schwindel, kreisrunder Haarausfall, Diabetes, Allergien oder Tinnitus. Anerkannt würden aber überwiegend die Folgen von Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen oder das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung, die im schlimmsten Fall zu einer Lähmung führen kann. mit dpa

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