1. Startseite
  2. Rhein-Main
  3. Landespolitik

Hessen verkürzt die Corona-Quarantäne

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Jutta Rippegather

Kommentare

Coronavirus
An den Regeln zur Maskenpflicht ändert sich nichts © Oliver Berg/dpa

Die neue Corona-Verordnung sieht auch Lockerungen an den Schulen vor. Der Ministerpräsiden appelliert an die Selbstverantwortung.

Die Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und anderen sensiblen Bereichen ist der Mundschutz Pflicht. Änderungen gibt es bei den Quarantänezeiten und im Schulalltag.

Appell an Selbstverantwortung

Am Donnerstag hat die Hessische Landesregierung die zu diesem Freitag auslaufende Corona-Schutzverordnung um vier Wochen verlängert und einige weitere Lockerungen vorgenommen. Die Pandemie sei nicht vorbei, mahnte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Das Einhalten der Hygieneregeln und Maskentragen oder Distanzhalten sei empfehlenswert. Doch zu staatlichen Eingriffen in die Freiheitsrechte gebe es aktuell keinen Anlass. „Wir appellieren an die Selbstverantwortung“, sagte Bouffier, bevor er die Änderungen vorstellte.

Die Quarantäne für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, beträgt von diesem Freitag an nur noch fünf Tage. Freitesten ist danach nicht mehr notwendig. Bei Krankheitssymptomen sollte die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. Dies, so Bouffier, sei „ausdrücklich empfohlen“. Neu ist auch, dass ungeimpfte Haushaltsangehörige von Infizierten sich nicht mehr in Isolation begeben müssen. Ihnen und anderen engen Kontaktpersonen empfiehlt die Regierung, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen. Bei den Änderungen der Quarantäneregeln folge Hessen der Empfehlung des Expertenrats der Bundesregierung und dem Beispiel anderer Bundesländer, sagte Bouffier. Die neue Praxis entlaste nicht zuletzt die Gesundheitsämter.

Appell an Selbstverantwortung

Ausnahmen hat das Kabinett für infiziertes medizinisches Personal beschlossen. Ohne einen negativen qualifizierten Test darf es nach der fünftägigen Quarantäne nicht wieder arbeiten.

Die bereits bekannten Neuerungen an den Schule greifen ab Montag, 2. Mai. Die Testpflicht für Ungeimpfte ist aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Personal erhalten pro Woche zwei kostenlose Selbsttests für zu Hause zur freiwilligen Verwendung. Eine Befreiung von der Präsenzpflicht bedarf eines Antrags. Voraussetzung ist, dass der Schüler oder die Schülerin selbst oder Angehörige ihres Haushalts bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Sonderregeln für die Pausen oder den Ganztagsbetrieb entfallen. Gleiches gilt für Einschränkungen in den Fächern Sport und Musik.

„Wie wir aufgrund der aktuellen Lage sehen können, ist es verantwortbar, dass wir einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gehen können“, sagte der Ministerpräsident. Wichtigster Gradmesser sei die Situation an den Krankenhäusern. Dort gebe es keine Überlastung. Seinen Angaben zufolge waren am Donnerstag, 11 Uhr, 135 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Covid-19-Fällen belegt, darunter drei mit Verdacht. Auf den Allgemeinstationen wurden 1070 Infizierte behandelt. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz sank am Donnerstag auf 982,2.

Auch interessant

Kommentare