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Hessen: Schutzprogramm in der Warteschleife

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Von: Jutta Rippegather

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Zunehmend entrechtet: Frauen in Kabul.
Zunehmend entrechtet: Frauen in Kabul. © Ebrahim Noroozi/dpa

Angehörige von Geflüchteten aus Afghanistan müssen weiter bangen. Der Bund und das Land Hessen stimmen sich weiter wegen des Landesaufnahmeprogramms ab.

Das Landesaufnahmeprogramm für 1000 Menschen aus Afghanistan lässt weiter auf sich warten. Die Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium sei noch nicht abgeschlossen, hatte der hessische Sozialminister Kai Klose (Grüne) dieser Tage auf eine Frage der Linksfraktion mitgeteilt. Nach Angaben eines Sprechers des Bundesministeriums liegt ihm seit 1. Dezember ein „Anordnungsentwurf für die Aufnahme von gefährdeten Familienangehörigen afghanischer Geflüchteter in Hessen mit der Bitte um Abstimmung und Erteilung des Einvernehmens“ vor. Die Abstimmungen auf Arbeitsebene dauerten an, sagte er der Frankfurter Rundschau. Das Bundesministerium gehe davon aus, dass das Einvernehmen „zeitnah“ erteilt werden könne.

1000 Angehörige dürfen kommen

Die Menschen, die um das Leben ihrere Familien in Afghanistan fürchten, müssen demnach weiter warten. Im Oktober hatte die hessische Grünen-Fraktion verkündet, dass sie sich mit ihrer Koalitionspartnerin CDU auf ein eigenes Landesprogramm verständigt habe. Rund 1000 Menschen aus Afghanistan sollen demnach zusätzlich Zuflucht in Hessen finden.

Eine Nachricht, die bei den Betroffenen Hoffnung aufkeimen ließ. Das Programm richtet sich an Geflüchtete mit verwandtschaftlichen Beziehungen nach Hessen. Der familiäre Bezug ist weit ausgelegt. Voraussetzung ist, dass die Personen nicht straffällig geworden sind und die Angehörigen sich verpflichten, für den Lebensunterhalt aufzukommen. Davon ausgenommen werden sollen die Kosten für Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung.

Antrag geht Online

Vier Monate später lässt das Programm weiter auf sich warten. „Die Vorbereitungen des Landesaufnahmeprogramms schreiten voran“, heißt es aus dem hessischen Sozialministerium. Die Landesregierung stehe „in einem engen Austausch mit dem Bundesinnenministerium“. Zuständig für das Programm werde das Regierungspräsidium Gießen sein. Die Prozesse zwischen den beteiligten Behörden würden abgestimmt, so das Ministerium. Nach Angaben des Regierungspräsidiums Gießen muss der Bund zunächst grünes Licht geben. Erst dann könne die „Aufnahmeanordnung“ an die nachgeordneten Behörden in Kraft treten. Derzeit erarbeite die Behörde gemeinsam mit einem IT-Dienstleister einen Online-Antrag.

Die Landtagsabgeordnete der Linken, Saadet Sönmez, geht davon aus, dass die Zahl von 1000 Menschen nicht ausreichen wird. Sie vermisse zudem einen Zeitplan und konkrete Angaben darüber, wie die Kriterien bei der Auswahl seien, sagte sie am Montag der Frankfurter Rundschau.

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