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Hessen: Schärferes Vorgehen gegen Hassverbrechen

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Von: Hanning Voigts

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Geschändeter Friedhof in Mecklenburg-Vorpommern: Antisemitische Taten stören den Rechtsfrieden enorm.
Geschändeter Friedhof in Mecklenburg-Vorpommern: Antisemitische Taten stören den Rechtsfrieden enorm. © Bernd Wüstneck/zb/dpa

Die hessischen Staatsanwaltschaften sollen bei antisemitischen und rassistischen Taten genauer hinschauen. Auch bei scheinbaren Bagatelldelikten soll ermittelt werden.

Die hessische Justiz will antisemitische und rassistisch motivierte Straftaten mit mehr Nachdruck verfolgen. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat eine neue Rundverfügung herausgegeben, die alle hessischen Staatsanwaltschaften verpflichtet, bei antisemitisch oder rassistisch motivierten Taten ab sofort generell von einem sogenannten besonderen öffentlichen Interesse der Strafverfolgung auszugehen.

Das bedeutet, dass die Ermittler:innen auch solchen Taten nachgehen sollen, die sonst meist nur auf Antrag der Geschädigten verfolgt werden, etwa Beleidigungen, Nötigungen oder Fälle von Hausfriedensbruch. Es soll in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, die Verfolgung solcher Taten auf den Weg der sogenannten Privatklage zu verweisen. Auch die Ermittlungen bei Taten, die sonst als Bagatelldelikte nicht massiv verfolgt werden würden, sollen bei antisemitischer oder rassistischer Motivation nur noch in begründeten Ausnahmefällen eingestellt werden können. Die hessischen Staatsanwält:innen sollen außerdem für die Themen Rassismus und Antisemitismus und für den Umgang mit Opfern sensibilisiert werden.

„Die Zunahme antisemitischer und rechtsextremistischer Haltungen und Handlungen beschädigt und untergräbt den von unserem Grundgesetz geschützten demokratischen Diskurs“, sagte Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), die das neue Vorgehen angeregt hatte. „Daher ist es eine dringliche Aufgabe, diesen Entwicklungen durch eine wehrhafte Strafjustiz zu trotzen.“

Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Christina Kreis sagte, eine konsequente Strafverfolgung leiste einen Beitrag dazu, „Betroffene gegen Anfeindungen zu schützen und sie mit ihren Verletzungen nicht allein zu lassen“. Antisemitische oder rassistische Taten störten den Rechtsfrieden stark.

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