Hessen: Poseck warnt die SPD vor „Verschwörungstheorien“

Die SPD im hessischen Landtag mutmaßt, dass Korruptionsermittlungen im AWO-Skandal den Frankfurter OB-Wahlkampf beeinflussen sollten. Justizminister Poseck ist empört.
Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) hat der SPD im hessischen Landtag vorgeworfen, „haltlose Vorwürfe“ gegen die hessische Justiz und Verschwörungstheorien zu verbreiten. Er lasse es nicht zu, dass Staatsanwaltschaften unterstellt werde, „sie würden nicht allein nach Recht und Gesetz handeln“, teilte Poseck der Frankfurter Rundschau mit. Derartige Aussagen schadeten dem Vertrauen in den Rechtsstaat.
Hintergrund von Posecks Empörung sind Aussagen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Günter Rudolph. Dieser hatte in einer Pressemitteilung nahegelegt, die Korruptionsermittlungen gegen Tarkan Akman (SPD), bis vor kurzem Leiter des Frankfurter Hauptamts, könnte bewusst vor der Stichwahl bei der Oberbürgermeisterwahl in Frankfurt öffentlich gemacht worden sein.
Hessen: Die SPD hatte gefragt, ob die Ermittlungen bewusst „lanciert“ worden seien
Akman, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, seine Position dazu genutzt zu haben, seiner Schwester einen Job in einer Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu verschaffen, hat seinen Posten bei der Stadt inzwischen verloren. Die Ermittlungen gegen ihn waren direkt nach der ersten Runde der OB-Wahlen öffentlich bekannt geworden, die Stadt Frankfurt war schon vorher informiert.
Günter Rudolph hatte dazu gesagt, da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden sei, könne man auf die Idee kommen, „dass das Thema möglicherweise bewusst vor der Stichwahl für das Amt des Frankfurter Oberbürgermeisters lanciert wurde“. Er hoffe, dass sich „der hässliche, aber naheliegende Verdacht“ nicht bestätige, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrer Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit versucht haben könnte, den Ausgang der Wahl unzulässigerweise zu beeinflussen.
Hessen: Die Staatsanwaltschaft entscheidet „ausschließlich nach Recht und Gesetz“
Poseck erklärte dazu, die Frankfurter Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen gegen Akman „ausschließlich nach Recht und Gesetz geführt“. Alle Staatsanwaltschaften arbeiteten zudem „eigenverantwortlich und selbstständig“ und träfen ihre Entscheidungen allein nach juristischen Kriterien. Die Öffentlichkeit sei über den Fall informiert worden, weil dazu bereits Presseanfragen vorgelegen hätten und die Anklageschrift schon zugestellt worden sei, sagte Poseck. (Hanning Voigts)