Hessen: Polizist mit illegalen Waffen
Das Amtsgericht Marburg verhängt eine Geldstrafe gegen einen Hauptkommissar. Vom Vorwurf dienstlicher Vergehen spricht es den 56-Jährigen frei.

Zum Schluss sah das Amtsgericht lediglich den illegalen Waffenbesitz als erwiesen an: Mit einer Geldstrafe endete am Freitag in Marburg der Prozess gegen einen Kriminalhauptkommissar des Polizeipräsidiums Mittelhessen. Vier Jahre hatte sich das Verfahren gegen den 56-Jährigen hingezogen. Die Vorwürfe wogen schwer: Er habe Dienstgeheimnisse verraten, sei Hinweisen auf Drogenhandel nicht nachgegangen, habe einen Haftbefehl nicht vollstreckt. In allen drei Punkten gab es nun einen Freispruch.
Wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz muss der Angeklagte 40 Tagessätze à 65 Euro zahlen. Zehn Tagessätze erließ ihm das Amtsgericht wegen der langen Verfahrensdauer. Die Verteidigung ließ am Freitag offen, ob sie das Urteil annehmen wird.
Drei Verteidiger
Drei Rechtsanwälte hatte der 56-Jährige zu seiner Verteidigung engagiert. Es ging um viel für ihn, der wegen des Verfahren seit vier Jahren vom Dienst freigestellt ist. Bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr hätte er seine Stelle verloren, seinen Beamtenstatus samt Pensionsansprüche.
Ungewöhnlich war nicht allein die lange Zeit, über die sich das Verfahren hinzog. Außenstehende hatten zum Prozess keinen Zutritt. Einzig bei Anklageverlesung und Urteilsverkündung war die Öffentlichkeit zugelassen. Auch die Plädoyers fanden auf Antrag der Verteidigung hinter verschlossenen Türen statt. Selbst die Vertreterin der Internen Ermittlung beim Polizeipräsidium Mittelhessen musste an sämtlichen Verhandlungstagen draußen bleiben – trotz der Intervention des Polizeipräsidenten.
Nach der Urteilverkündung fragte die Frankfurter Rundschau Verteidiger Sascha Marks nach dem Grund dafür. Ihm zufolge genießt die Interne Ermittlung wenig Vertrauen. In dem Prozess sei es um Interna gegangen, die in Polizeikreisen nicht die Runde machen sollten, sagte Marks. Der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt gegen seinen Mandanten sei nun komplett ausgeräumt. „Er hat dienstlich vollkommen korrekt gehandelt.“ Der illegale Waffenbesitz, sagte er, habe lediglich „am Rand“ eine Rolle gespielt.
Wie der Urteilsbegründung zu entnehmen ist, hatte der 56-Jährige ausgesagt, er habe die Waffen gefunden und den Behörden übergeben wollen. Bis dahin habe er sie in seinem Tresor gesichert. Um welche Waffen es sich handelt, ist den Aussagen der Staatsanwältin zum Auftakt des Prozesses zu entnehmen: zwei Butterfly-Messer, drei Signalpistolen, ein Revolver, ein Schlagring, zwei Luftgewehre und viel Munition.
Vorwürfe gegen das LKA
Nach Darstellung seines Rechtsanwalts hat der 56-Jährige nicht nur Freunde in Polizeikreisen. Das Landeskriminalamt habe „sehr tendenziös“ gegen ihn ermittelt, „Vorwürfe konstruiert“, sagte Marks der FR. Als partout keine Beweise aufzutreiben gewesen seien, hätten sie einen „Zufallsfund“ zum Gegenstand der Verfolgung gemacht. „Das ist unzulässig.“
Weniger gesprächig zeigte sie Staatsanwältin Christina Sahms nach der Urteilsverkündung. Sie dürfe nicht sagen, welche Strafe sie in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Die Öffentlichkeit sei ja ausgeschlossen worden.