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Hessen: Opposition scheitert am Staatsgerichtshof

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Von: Jutta Rippegather

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Die strafrechtlichen ermittlungen sorgen für Diskussionen im hessischen Landesparlament. Foto: Michael Schick
Der Landtag. © Michael Schick

Die Dienstrechtsänderung für Spitze des Landeskriminalamts verstößt nicht gegen Verfassung. SPD und FDP waren anderer Meinung.

An der Spitze des Landeskriminalamts (LKA) darf ein sogenannter politischer Beamter stehen oder eine politische Beamte. Das heißt die Person darf ohne Ausschreibung berufen oder ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden: Der Staatsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag der Fraktionen von SPD und FDP als unzulässig zurückgewiesen. Die Opposition fürchtet eine politische Einflussnahme auf die oberste Polizeibehörde, nachdem die schwarz-grüne Mehrheit vor eineinhalb Jahren das Dienstrecht geändert hatte. Sie hatte dazu eine Gesetzesänderung beschlossen. Die Opposition fürchtet um die Unabhängigkeit der LKA-Führung. Auch die Gewerkschaft der Polizei hätte die Neuerung kritisiert.

Antrag unzulässig

Der Staatsgerichtshof lehnte den Antrag als unzulässig ab. Er enthalte keine „hinreichend substantiierte Darlegung eines Verstoßes gegen Bestimmungen der Hessischen Verfassung und berücksichtigt die einschlägige Rechtssprechung des Staatsgerichtshofs nicht ausreichend“, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Begründung.

Antrag unzulässig

Kritik gab es seinerzeit auch von der ehemaligen LKA-Präsidentin Sabine Thurau: Die „relative Unabhängigkeit der LKA-Spitze“ habe sich vor allem in der Zusammenarbeit mit anderen Landeskriminalämtern als wichtig erwiesen.

Thurau hatte sich im Jahr 2011, als der damalige Innenminister Boris Rhein (CDU) sie absetzen wollte, erfolgreich gegen die Abberufung gewehrt und war bis März 2021 im Amt geblieben.

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