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Landtag beschließt umstrittenes Versammlungsgesetz – Linke sorgt für Eklat

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Von: Hanning Voigts

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„Beuth ist ein Schwein“: Wenig schmeichelhafte Parolen bei einer Demo in Frankfurt. Foto. dpa
„Beuth ist ein Schwein“: Wenig schmeichelhafte Parolen bei einer Demo in Frankfurt. © dpa

Der hessische Landtag beschließt das „Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz“, das Demonstrationen regelt. Die Linkspartei sorgt für einen Eklat.

Wiesbaden – Mit den Stimmen von CDU und Grünen hat der hessische Landtag am Dienstagabend (21. März) das neue „Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz“ zur Regelung von Kundgebungen und Demonstrationen beschlossen. Die Oppositionsfraktionen von SPD, AfD, FDP und Linkspartei stimmten gegen den Gesetzesentwurf. Die Abgeordneten der Linksfraktion sorgten nach der Abstimmung für einen Eklat, weil sie für einige Sekunden rote Pappschilder mit dem Aufdruck „Grundrechte schützen, Versammlungsgesetz stoppen“ in die Höhe hielten. Derartige Proteste im Plenarsaal sind nach der Geschäftsordnung des Landtages nicht zulässig.

Holger Bellino, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, kritisierte die Aktion als „klare Missachtung der parlamentarischen Regeln“, auch in anderen Fraktionen war Unmut zu spüren. Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) kündigte eine Rüge an und sagte, der Vorfall werde den Ältestenrat des Landtages beschäftigen. Es erfülle sie mit Sorge, wenn gemeinsam verabredete Spielregeln nicht eingehalten würden, sagte Wallmann.

Hessen: Innenminister Peter Beuth lobt das Regelwerk als „zukunftsweisend“

In der Debatte lobten Vertreter:innen der Koalitionsfraktionen das neue Gesetz, während Abgeordnete aus der Opposition es deutlich kritisierten. Das Versammlungsfreiheitsgesetz löst für Hessen das Versammlungsgesetz des Bundes ab. In den letzten Wochen hatte es mehrere Demonstrationen gegen das Regelwerk gegeben.

Innenminister Peter Beuth nannte das Regelwerk „ein zukunftsweisendes und ein modernes Gesetz“, das die Versammlungsfreiheit fördere und rechtliche Klarheit für Demoteilnehmer:innen und Behörden schaffe. Die Kritik aus der Opposition sei „überwiegend falsch“, urteilte Beuth. Der Grünen-Abgeordnete Lukas Schauder betonte, das Gesetz verbessere den Schutz von Journalist:innen auf Demos, verbessere den Datenschutz bei von der Polizei angefertigten Videoaufnahmen von Versammlungen und schränke die Versammlungsfreiheit nicht unnötig ein.

Hessen: Die Linksfraktion kündigt bereits eine Klage an

Heike Hofmann von der SPD, Torsten Felstehausen von der Linkspartei und der FDP-Abgeordnete Thomas Schäfer kritisierten übereinstimmend, dass der Titel des Gesetzes irreführend sei, weil das Gesetz die Versammlungsfreiheit beschneide, anstatt sie zu gewährleisten. Hofmann argumentierte, die Polizei bekomme zu viele Eingriffsrechte bei Demonstrationen, Schäfer kritisierte, dass die Polizei Videoaufnahmen von Versammlungen anfertigen und unter bestimmten Voraussetzungen auch speichern dürfe.

Torsten Felstehausen sagte, Demonstrationen seien eine „demokratische Urgewalt“, die nicht beschnitten werden dürfe. Die Linksfraktion werde vorm hessischen Staatsgerichtshof gegen das neue Gesetz klagen. (Hanning Voigts)

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