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Hessen: Neue Regeln für die Wasserentnahme

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Von: Jutta Rippegather

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Das Sossenheimer Wehr behindert die Fische in der Nidda auf der Reise zu ihren Laichgründen. Hoyer
Das Sossenheimer Wehr behindert die Fische in der Nidda auf der Reise zu ihren Laichgründen. © Renate Hoyer

Der Erlass soll dafür sorgen, dass Fische wegen Kraftwerken nicht trocken fallen. Der BUND ist skeptisch, dass dies gelingt.

Der Konflikt zwischen Naturschutz und Wasserkraft scheint befriedet: Hessen will jeweils vor Ort klären, was bei Trockenheit die beste Lösung darstellt. Damit komme die Landesregierung der SPD-Forderungen nach Einzelfallprüfung entgegen, sagte der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Stephan Grüger.

Nach Ansicht von Thomas Norgall, stellvertretender Geschäftsführer des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), löst der neue Mindestwassererlass das Problem nur unzureichend. „Weil der Bundesgesetzgeber allen Wasserkraftanlagen undifferenziert ein überragendes öffentliches Interesse attestiert und damit die Ökologie und der Schutz der Fische das Nachsehen haben.“

Schutz der Artenvielfalt

Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) hingegen zeigt sich überzeugt: „Mit den neuen Regelungen verbinden wir den Schutz der Artenvielfalt in Hessens Gewässern mit der Nutzung der Wasserkraft.“

Lachs muss wandern können

Der Mindestwassererlass regelt, dass beim Ableiten und Entnehmen von Wasser eine ausreichende Menge im Gewässer bleibt. Hintergrund ist der Schutz des Lebensraums für Tiere und Pflanzen. Auch Fischtreppen und Umgehungsgewässer an Wasserkraftwerken funktionieren nicht ohne eine Mindestmenge an Wasser, damit Barbe, Nase, Lachs oder Aal sie nutzen können. Wie das Umweltministerium weiter mitteilt, berücksichtigt der neue Mindestwassererlass das CO2-Vermeidungspotenzial der Wasserkraft bei der Energiegewinnung und trägt den neuen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Rechnung. In Zukunft sollten in einem Beratungsgespräch der Wasserbehörde mit den Betreiberinnen und Betreibern die Möglichkeiten und Anforderungen im Einzelfall für eine Mindestwasserfestsetzung transparent geklärt werden. Der Fokus liege auf Messung als alternativer Möglichkeit zum Berechnungsverfahren. Eine Abflussaufteilung solle Trockenfallen verhindert. Anlagen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Fische will das Land künftig fördern. Hinz: „Die Vereinbarkeit der erneuerbaren Energien mit der Gewässerökologie ist zentral.“

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