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Hessen: Neue Mitglieder für den Staatsgerichtshof

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Von: Hanning Voigts

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Der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden ist das höchste Gericht in Hessen. Foto: dpa
Der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden ist das höchste Gericht in Hessen. Foto: dpa © dpa

Der hessische Staatsgerichtshof hat zwei neue richterliche Mitglieder. Am Donnerstag wurden Annett Wunder und Harald Wack im Landtag in ihren neuen Ämtern vereidigt.

Der hessische Staatsgerichtshof, das Verfassungsgericht des Landes, hat zwei neue richterliche Mitglieder. Wilhelm Wolf, der Präsident des höchsten hessischen Gerichts, vereidigte am Donnerstagnachmittag in einer kurzen Zeremonie vor den Abgeordneten des hessischen Landtages die Sozialrichterin Annett Wunder und den Verwaltungsjuristen Harald Wack für ihr neues Amt

Wunder und Wack waren bereits am Mittwoch vom zuständigen Wahlausschuss des Landtages gewählt worden. Nach ihrer Vereidigung nahmen Richter und Richterin im Plenarsaal des Landesparlaments Glückwünsche von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), mehreren Minister:innen und den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen entgegen.

Hessen: Wunder gilt als profilierte Sozialrichterin, Wack ist Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen

Die 1976 in Jena geborene Annett Wunder hat in Potsdam, Jerusalem und Frankfurt Jura studiert, seit 2008 ist sie an hessischen Sozialgerichten als Richterin tätig. Seit 2021 ist Wunder, die zwei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gearbeitet hat, Richterin am Landessozialgericht Darmstadt.

Der 1967 in Gießen geborene Harald Wack hat in seiner Heimatstadt Rechtswissenschaft studiert, anschließend wurde er Richter am Landgericht Gießen und arbeitete außerdem auch am Verwaltungsgericht Gießen, am Hessischen Staatsgerichtshof und im hessischen Justizministerium. Seit 2019 ist er Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen.

Hessen: Der Staatsgerichtshof wacht über die hessische Verfassung

Der Staatsgerichtshof besteht aus insgesamt elf Mitgliedern, von denen fünf Berufsrichter:innen sein müssen. Das Gericht ist für Grundrechtsklagen und die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der hessischen Landesverfassung zuständig, außerdem für alle Verfahren bei Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksentscheiden. (Hanning Voigts)

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