Hessen: Nachtflugverbot in Frankfurt gilt auch während der Fußball-EM

Das hessische Verkehrsministerium plant keine Aussetzung der Beschränkungen wegen des Turniers. Fluglärmgegner hatten das befürchtet.
Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gilt auch während der Fußball-Europameisterschaft der Männer, die von Mitte Juni an in Deutschland ausgetragen wird. Die nächtlichen Flugbeschränkungen „für Flüge mit Fußballmannschaften, Delegationen und Fans“ zeitweise auszusetzen, sei nicht beabsichtigt, heißt es in der Antwort des hessischen Verkehrsministeriums auf eine Parlamentsanfrage der Grünen im Landtag. Ausnahmen seien auch während der EM „nur im Rahmen der geltenden Regelungen“ möglich.
Am Frankfurter Flughafen gilt ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr. Verspätete Flieger mit planmäßiger Ankunft bis 23 Uhr dürfen bis 24 Uhr landen, verspätete Starts bis 24 Uhr brauchen eine Sondergenehmigung. Ausnahmen von diesen Regeln kann es ansonsten nur geben, wenn an entsprechenden Flügen ein „besonderes öffentliches Interesse“ besteht. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm hatte im Februar Befürchtungen geäußert, während der EM könnten die etablierten Regeln außer Kraft gesetzt werden.
Hessen: Die Regierung legt sich fest
Auf Anfrage der Grünen legt sich das Verkehrsministerium nun aber fest: Die Stadt Frankfurt habe 2017 bei ihrer Bewerbung für die EM zwar nach einer zeitweisen Aussetzung des Nachtflugverbots gefragt, sei aber abgewiesen worden. Direkten Kontakt zur Uefa oder zum DFB habe das Ministerium nicht gehabt.
Als Flüge von besonderem öffentlichem Interesse, die vom Nachtflugverbot ausgenommen werden dürften, könnten höchstens Regierungsflieger mit hohen Staatsgästen an Bord gelten – und auch die nur nach Einzelfallprüfung. Die Fluglärmkommission Frankfurt habe Bund, Land und Stadt bereits zu einer „restriktiven Handhabung der bestehenden Nachtflugbeschränkungen“ aufgefordert. (Hanning Voigts)