Hessen lässt Videotool für Schulen herstellen

Vom nächsten Schuljahr an soll es in Hessen eine eigene Konferenzplattform geben. Aber was passiert, wenn sie bis dahin nicht fertig ist?
In Corona-Zeiten greifen hessische Schulen auf Videokonferenzsysteme privater Anbieter zurück, etwa auf Microsoft Teams, um den digitalen Fernunterricht zu ermöglichen. Vom nächsten Schuljahr an ist ihnen das untersagt – aus Datenschutzgründen.
Diese Vorgabe des hessischen Datenschutzbeauftragten hat Kulturminister Alexander Lorz (CDU) am Mittwoch im Kultusausschuss des Hessischen Landtags bekräftigt. Zugleich kündigte er an, dass ab dem 1. August ein eigenes hessisches Videokonferenzsystem zur Verfügung stehen soll.
Das EU-weite Vergabeverfahren zur Entwicklung und zum Betrieb eines solchen Systems sei „eingeleitet“, sagte Lorz. Nur dadurch könne sichergestellt werden, dass an den Schulen mit einer Technik gearbeitet werde, die dem Datenschutz genüge.
Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass europäische Daten nicht ohne Prüfung in die USA übermittelt werden dürften. Der damalige hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch hatte den Schulen aber eine Übergangsfrist eingeräumt, in der die Nutzung der Videokonferenzsysteme von Microsoft und anderen US-Herstellern geduldet wird. Diese Frist endet am 31. Juli.
Die SPD-Bildungspolitikerin Kerstin Geis berichtete, sie erlebe deswegen „Schulen in heller Aufregung“. Sie fragten sich, was passiere, wenn das hessische System bis zum Beginn des neuen Schuljahres nicht funktioniere.
Lorz zuversichtlich
Minister Lorz zeigte sich zuversichtlich, dass das System rechtzeitig fertig werde und Lehrkräfte bis dahin geschult werden könnten. Die Ausschreibung sei entsprechend angelegt. Auch Lorz gab allerdings zu bedenken, für ihn gelte wie bei jeder technischen Lösung, „dass ich erst glaube, dass sie funktioniert, wenn sie funktioniert“.
Der Kultusminister machte deutlich, dass er es begrüßen würde, wenn der neue Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel die Duldung der US-Systeme bis Ende des Jahres ausweiten würde, wie es sein rheinland-pfälzischer Kollege getan habe. „Das würde ein bisschen Druck rausnehmen“, gab Lorz zu bedenken. Das sei aber „am Ende seine Entscheidung“, die wiederum vom Ausgang der Gespräche zwischen dem Datenschützer und der Firma Microsoft abhänge.
Die hessischen Städte und Landkreise haben teilweise Lizenzen erworben, die von ihren Schulen genutzt werden können. Andere Städte und Kreise überlassen die Auswahl den einzelnen Schulen. Daher nutzen die hessischen Schulen Videoplattformen ganz unterschiedlicher Anbieter. Eine Übersicht darüber hat das Kultusministerium nicht. Es bestehe „keine Meldepflicht“, welche Plattformen genutzt würden, erläuterte Lorz.
Keine Plattform sei in Hessen verboten, fügte er hinzu. Aber nur in einem eigenen System werde man es in der Hand haben, die Anforderungen an den Datenschutz selbst zu erfüllen.