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Hessen: Kommunen sollen Whistleblower schützen

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Von: Hanning Voigts

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Auch in hessischen Rathäusern wie dem Frankfurter Römer geht nicht immer alles mit rechten Dingen zu. Foto: Rolf Oeser
Auch in hessischen Rathäusern wie dem Frankfurter Römer geht nicht immer alles mit rechten Dingen zu. Foto: Rolf Oeser © Rolf Oeser

Hessische Kommunen sollen Stellen für Beschäftigte einrichten, die Missstände und Rechtsverstöße melden wollen. Hintergrund der Änderung ist eine Gesetzesreform im Bund.

Hessen verbessert die Möglichkeiten für sogenannte Whistleblower, Missstände und Rechtsverstöße auf kommunaler Ebene zu melden. Die schwarz-grüne Koalition hat in einem umfangreichen Gesetzespaket, das verschiedene Rechtsvorschriften ändert und am Mittwoch zum zweiten Mal auf der Tagesordnung des Landtags stand, auch ein neues Hessisches Hinweisgebermeldestellengesetz eingefügt. Dieses Gesetz verpflichtet Gemeinden und Landkreise ab einer Größe von 10 000 Einwohner:innen oder 50 Mitarbeiter:innen, Meldestellen einzurichten, an die sich Beschäftigte mit Hinweisen auf Verstöße wenden können.

Die Pflicht zur Einrichtung einer solchen Stelle soll außerdem für den Landeswohlfahrtsverband, den Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main, kommunal kontrollierte Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts auf Gemeindeebene gelten. Kommunen sollen entsprechende Stellen auch gemeinsam betreiben können.

Hessen: Die EU hat eine Richtlinie zu Whistleblowern erlassen

Hintergrund der Reform ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz des Bundes, das sogenannte Whistleblower vor Kündigungen oder anderen Konsequenzen schützen soll, wenn sie Missstände in Behörden oder Unternehmen melden. Bundestag und Bundesrat hatten sich vor zwei Wochen auf einen Kompromiss geeinigt, nachdem mehrere unionsgeführte Länder den ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Bundesrat abgelehnt hatten. Das Bundesgesetz setzt eine EU-Richtlinie zum Umgang mit Whistleblowern um.

Zugleich ändert der Landtag das Hessische Beamtengesetz so ab, dass Beamtinnen und Beamte, die Missstände melden, nicht den Dienstweg einhalten müssen. (Hanning Voigts)

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