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Kommunalwahlen
Hessen: Wie funktioniert das Wählen bei den Kommunalwahlen?
- vonJoshua Schößlerschließen
Am 14. März 2021 ist es soweit: Die Kommunalwahlen in Hessen stehen an. Aber wie genau funktioniert das Wählen eigentlich?
- Am 14. März 2021 finden in Hessen die Kommunalwahlen statt, bei denen man wählen kann.
- Wahlberechtigte haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
- Wie das Wahlrecht funktioniert.
Hessen – Bei den Kommunalwahlen haben wahlberechtigte Personen so viele Stimmen, wie Vertreter:innen zu wählen sind. Sind bei den Gemeindewahlen 30 Sitze zu vergeben, hat die wahlberechtigte Person 30 Stimmen. Sind bei der Kreistagswahl 79 Sitze zu vergeben, hat die wahlberechtigte Person 79 Stimmen.
Wie viele Sitze zu vergeben sind, hängt davon ab, wie viele Einwohner der jeweilige Wahlkreis hat. Der unten stehenden Tabelle können Sie am Beispiel der Kreistage entnehmen, bei wie vielen Einwohnern (links) wie viele Sitze (rechts) in Hessen zu vergeben sind und wie viele Stimmen man dementsprechend hat.
Hessen: Kommunalwahl - So ist der Stimmzettel aufgebaut
bis zu 100.000 Einwohnern\t | 51 |
von 100.001 bis 150.000 Einwohner\t | 61 |
von 150.001 bis 200.000 Einwohner\t | 71 |
von 200.001 bis 300.000 Einwohner\t | 81 |
von 300.001 bis 400.000 Einwohner\t | 87 |
über 400.000 Einwohner\t | 93 |
Ein Stimmzettel ist wie folgt aufgebaut: Zu sehen sind die verschiedenen Wahlvorschläge (Listen genannt). Über jeder steht der jeweilige Name, die Kurzbeschreibung und die Listennummer der einzelnen Parteien oder Wählergruppen. Jede Liste enthält höchstens so viele Bewerber:innen, wie Sitze zu vergeben sind. Hat eine Liste weniger Bewerber:innen aufgestellt, als Sitze zu vergeben sind, werden nur die aufgestellten Bewerber:innen angezeigt.
Bei den Kommunalwahlen in Hessen hat man den zu vergebenden Sitzen entsprechend viele Stimmen
Beim Wählen hat man nun die Wahl, entweder eine ganze Liste anzukreuzen, oder die Stimmen an die einzelnen Bewerber:innen zu verteilen. Dabei unterscheidet man Kumulieren und Panaschieren. Wenn man beim Wählen mehrere Bewerber:innen von verschiedenen Listen mit einer Stimme ankreuzt, nennt man das Panaschieren. Wenn man zwei oder maximal drei Stimmen an eine:n Bewerber:in vergibt, nennt man das Kumulieren. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass man nicht mehr Stimmen verteilt, als man überhaupt zu vergeben hat.
Man muss Stimmen aber nicht einzeln an verschiedene Listen verteilen. Wenn man einer Liste uneingeschränkt vertraut, kann man einfach in dem hervorgehobenen Kreis neben dem Parteinamen ein Kreuz machen. So hat man eine ganze Liste gewählt. Hat die Liste allerdings weniger Bewerber:innen, als Sitze zu vergeben sind, werden die übrigen Zusatzstimmen von oben nach unten auf die Bewerber:innen in der Liste aufgeteilt.
Bei den Kommunalwahlen in Hessen kann man ganze Listen oder nur Einzelpersonen wählen
Wenn Sie aber nur einen Teil der zu vergebenden Stimmen an einzelne Bewerber:innen vergeben möchten, können sie zusätzlich zu den Einzelstimmen eine Liste im hervorgehobenen Kreuz der Kopfleiste ankreuzen. Die restlichen Stimmen nach den Einzelstimmen werden den Bewerber:innen der Liste von oben nach unten zugutekommen.
Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, einzelne Bewerber:innen von der Liste zu streichen. Nachdem sie also eine Liste angekreuzt haben, ihnen aber zwei besondere Kandidat:innen nicht zusagen, streichen sie deren Namen durch. Bei der Stimmverteilung erhalten diese Kandidat:innen keine Stimme aus Ihrem Kontingent.
Ein einfaches Erklärvideo zu den Kommunalwahlen in Hessen aus dem Jahr 2016
Man kann beim Wählen bei den Kommunalwahlen in Hessen Bewerber von der Liste streichen
Wie werden die ausgezählten Stimmen nach der Wahl in Sitze umgerechnet? Sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen, wird eine Verhältniswahl durchgeführt. Das bedeutet, dass die Anzahl der zu verteilenden Sitze mit der Stimmenzahl jeder Partei multipliziert und durch die Summe aller Stimmen der an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien geteilt wird.
Hierbei erhält man eine Kommazahl. Im ersten Schritt erhalten die Parteien so viele Sitze, wie die Zahl links vorm Komma (ganze Zahlen) auf sie entfallen. Übrig gebliebene Sitze werden im zweiten Schritt in der Reihenfolge verteilt, welche Partei die größte Zahl rechts vom Komma (Bruchzahl) bekommen hat. Alle Wahlvorschläge nehmen an der Sitzverteilung teil, weil es auf kommunaler Ebene keine Fünf-Prozent-Hürde gibt. (Joshua Schößler)