Hessen: Innenministerium prüft Urteil zum Verfassungsschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat dem bayrischen Verfassungschutz in einem Urteil klare Grenzen gesetzt. Die Entscheidung könnte auch den hessischen Inlandsgeheimdienst betreffen.
Das hessische Innenministerium prüft derzeit, ob ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Befugnissen des Verfassungsschutzes in Bayern auch den hessischen Verfassungsschutz betrifft. Das Urteil werde auf mögliche Auswirkungen auf Hessen untersucht, sagte ein Sprecher des Ministeriums der Frankfurter Rundschau am Mittwoch auf Anfrage. Auch ein Sprecher des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz sagte der FR, es müsse gründlich geprüft werden, ob das Urteil die geltende Rechtslage in Hessen betreffe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag das bayrische Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz unterstützt, das die Befugnisse des bayrischen Inlandsgeheimdienstes 2016 deutlich ausgeweitet hatte. Das Gesetz muss jetzt bis Ende Juli kommenden Jahres nachgebessert werden; bis dahin ist es nur unter Auflagen anwendbar.
Hessen: Verfassungsschutzgesetz könnte novelliert werden
Die Karlsruher Richter:innen störten sich vor allem an den gesetzlichen Regelungen zu Überwachungsmaßnahmen wie Onlinedurchsuchungen von Computern oder Wohnungsüberwachungen, aber auch zum Einsatz sogenannter V-Leute. Massive Eingriffe in die Privat- und Intimsphäre wie das Abhören von Wohnungen sind dem Urteil zufolge nicht nur erst dann zulässig, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt, sondern müssen auch der Abwehr dieser Gefahr dienen.
Auch der Einsatz von V-Leuten muss nach dem Richterspruch an höhere Eingriffsschwellen gebunden werden, vor allem dann, wenn unbeteiligte Dritte betroffen sein könnten.
Kritik von der FDP
Der innenpolitische Sprecher der FDP im hessischen Landtag, Stefan Müller, gab bereits die Einschätzung ab, dass die Entscheidung aus Karlsruhe auch Hessen stark betreffe. Das hiesige Verfassungsschutzgesetz sei teils wortgleich von Bayern übernommen worden, sagte Müller. Das Urteil sei deshalb „nicht nur eine Klatsche für die CSU, sondern auch für Innenminister Beuth und die Koalition von CDU und Grünen“. Gerade bei der Ortung von Handys und beim Einsatz von V-Leuten müsse Beuth jetzt umgehend Reformen anstoßen und „zeitnah ein verfassungskonformes Gesetz vorlegen“.
(Hanning Voigts)