Hessen: Hunderttausende Dosen Impfstoff drohen zu verderben

Die Länder dürfen nicht benötigtes Astrazeneca nicht an Drittstaaten verschenken. Der Bund hat ihnen das untersagt.
Frankfurt - In Hessen liegen derzeit rund 200.000 Dosen des Corona-Impfstoffs der Firma Astrazeneca auf Lager. Und es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich dafür noch Abnehmerinnen oder Abnehmer finden werden. Wie es mit den lebensrettenden Ampullen weitergeht, ist nach Angaben des Hessischen Innenministeriums völlig offen. „Der Bund prüft derzeit die weitere Verwendung und hat eine eigene Weitergabe des Vakzins durch die Länder an Drittstaaten untersagt“, teilt Sprecher Michael Schaich auf Anfrage der Frankfurter Rundschau mit.
Die Zeit drängt: Das Verfallsdatum der 200.000 Dosen ist der 31. Oktober. Und das Bundesgesundheitsministerium ist sich der Dimensionen nicht bewusst.
Bedarf an Astrazeneca in Hessen überschaubar
In Hessens Impfzentren ist der Bedarf an Astrazenca inzwischen überschaubar: In Frankfurt etwa finden damit keine Erstimpfungen mehr statt, sagt Michael Heiland vom Gesundheitsamt. Rund 900 Ampullen lägen derzeit auf Lager. „Hinsichtlich der Restmenge Astrazeneca warten wir auf einen Hinweis des Landes Hessen, hier geht es grundsätzlich allen Impfzentren so.“ Hessenweit stehen laut Innenministerium bis Ende September lediglich rund 350 Erstimpfungen mit dem Vakzin an, informiert Pressesprecher Schaich – plus rund 74.000 Zweitimpfungen.
Dafür hatte die Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (Stiko) allerdings Anfang des Monats die sogenannte Kreuzimpfung empfohlen. Wer mit dem Vektorimpfstoff der Firma Astrazeneca begonnen hat, sollte frühestens vier Wochen später ein mRNA-Vakzin der Hersteller Biontech oder Moderna erhalten. Der Haken: Die USA und Malta akzeptieren die Mix-and-Match-Impfung nicht.
Impfquote in Hessen
In Hessen erhielten am Donnerstag, 22. Juli, 12 875 Menschen ihre Erstimpfung und 34 272 die Zweitimpfung.
Vollständig geimpft waren 3,01 Millionen Menschen. Der überwiegende Teil hatte Biontech erhalten (2,29 Millionen) , gefolgt von Moderna (295.821) und Astrazeneca (258.420).
Die Gesamtquote der vollständig Geimpften betrug 47,9. Die Quote der Über-60-Jährigen lag bei 76, die der 18 bis 59-Jährigen bei 47,9, die der Jüngeren bei 2,4. jur
Quelle: RKI
Corona in Hessen: Bundesrepublik plant „größere Impfstoffspende an Drittländer“
Wer trotz Stiko-Empfehlung mit Astrazeneca abschließen möchte, kann dies weiterhin tun, versichert Schaich. „Erfahrungsgemäß bestehen rund zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger auf die homologe Impfreihenfolge mit Astrazeneca.“ Dafür, dass die 200.000 Dosen nicht mehr an den Mann oder die Frau gebracht werden können, spricht zudem die Tatsache, dass in Hessen mittlerweile 76 Prozent aller über 60-Jährigen vollständig geimpft sind. Für diese Altersgruppe hat die Stiko das Vakzin empfohlen.
Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums plant die Bundesrepublik für August eine „größere Impfstoffspende an Drittländer“. Dafür eigneten sich die „wenige 10.000 Dosen“ starken Restbestände der Bundesländer nicht. Gemeinsam werde nun an Lösungen gearbeitet, „um die Mengen, die aufgrund des abgelaufenen Haltbarkeitsdatums nicht mehr eingesetzt werden können, so gering wie möglich zu halten“.
Kein leichtes Unterfangen: Das geht aus einem internen Brief des Bundes an die Länder hervor, der der Frankfurt Rundschau vorliegt. Die Verträge zwischen Europäischer Kommission und Impfstoffherstellern sehen hohe Hürden für die Abgaben an Drittländer vor. Die Firmen müssen zustimmen und von jeglichen Haftungsverpflichtungen entbunden werden. Auch der Spenderstaat müsse sichergehen, dass er später nicht belangt wird, teilt der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Thomas Steffen, mit. Dazu seien dreiseitige Verträge erforderlich, die einzig der Bund abschließen dürfe.
„Eine eigenständige Spendenbefugnis der Länder sehen diese Verträge nicht vor“, stellt Steffen in dem Schreiben an die Länder klar. Die ihnen vom Bund gelieferten Dosen dürften alleine der „Verimpfung im Rahmen der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes“ dienen. (Jutta Rippegather)