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Hessen hat endlich wieder einen obersten Staatsanwalt

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Von: Pitt von Bebenburg

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09.12.2021, Hessen, Wiesbaden: Torsten Kunze, hessischer Generalstaatsanwalt, blickt während der Pressekonferenz zu seiner Ernennung zu Eva Kühne-Hörmann (CDU), Justizministerin des Landes Hessen.
Torsten Kunze, neuer hessischer Generalstaatsanwalt, blickt während der Pressekonferenz zu seiner Ernennung zu Eva Kühne-Hörmann (CDU), Justizministerin des Landes Hessen. © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Nach langer Vakanz gibt es wieder einen Frankfurter Generalstaatsanwalt. Ministerin Kühne-Hörmann überreichte dem Neuen seine Ernennungsurkunde.

Mehr als anderthalb Jahre lang war der Posten des hessischen Generalstaatsanwalts vakant. Seit Donnerstag ist er wieder besetzt. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) überreichte die Ernennungsurkunde in Wiesbaden an Torsten Kunze, der bisher die Abteilung Justizvollzug in ihrem Ministerium geleitet hatte.

Seit März 2020 vakant

Der 52-jährige Jurist folgt auf Helmut Fünfsinn, der bereits im März 2020 in den Ruhestand gegangen war. Die lange Vakanz hing nach Angaben der Justizministerin unter anderem damit zusammen, dass es so viele Bewerbungen gab wie noch nie. Außerdem sei es notwendig geworden, Beurteilungen aus den Bewertungssystemen verschiedener Dienststellen gegeneinander abzugleichen.

Kunze sagte, vor allem das Wirken des „wohl größten“ hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer habe ihn geprägt. Bauer hatte von 1956 bis 1968 als Generalstaatsanwalt in Hessen gewirkt und nicht zuletzt die Auschwitz-Prozesse auf den Weg gebracht. Kunze arbeitete von 2016 bis 2018 bereits als Vertreter des Generalstaatsanwalts Fünfsinn. Dann kehrte er ins Ministerium zurück.

Dank an Stellvertreterin Kreis

Ministerin Kühne-Hörmann dankte besonders der ständigen Vertreterin des Generalstaatsanwalts, Christina Kreis. Sie hatte die Behörde in der Übergangszeit geleitet und kehrt nun in die Stellvertreterinnen-Position zurück. Zudem agiert sie als Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft. Kunze und Kreis kennen sich seit Jahren. Sie hätten sich bereits 1997 bei einer Fortbildung für junge Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kennengelernt, berichtete der neue Behördenleiter.

Die lange Vakanz war auch deshalb entstanden, weil unterlegene Bewerber vor Gericht gegen Kunzes Berufung vorgegangen waren. Dort mussten Fragen der Vergleichbarkeit von Bewertungen geklärt werden.

Lange Dauer „nicht steuerbar“

Im vorliegenden Fall war die Stelle erst vier Monate vor Fünfsinns Ausscheiden ausgeschrieben worden. Kühne-Hörmann sieht keine Möglichkeit, derartige Vakanzen in ähnlichen Fällen zu vermeiden. So etwas sei „nicht steuerbar“, sagte die Ministerin.

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