Hessen: Fanmärsche bleiben erlaubt

Ein Grüner widerspricht den kritischen Stimmen gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz. Sie rufen für Samstag zur Demo auf.
Zu einer Demonstration ruft der Arbeitskreis gegen das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz für Samstag, 11. März, auf. Das Gesetzesvorhaben treffe neben politischen Gruppierungen auch Fanmärsche von Fußballvereinen, Streikposten vor Werkstoren oder Christopher-Street-Day-Paraden. Die Grünen sprechen von einem „Missverständnis“, das Uniformverbot beziehe sich explizit auf einheitliche Kleidung, die „aggressiv und einschüchternd“ wirke, versichert Lukas Schauder, Mitglied des Innenausschusses im Landtag, der am Donnerstag über das geplante Versammlungsgesetz beriet. Die im Aufruf verbreiteten Informationen könnten dazu führen, dass potenzielle Demonstrierende eingeschüchtert würden, so die Befürchtung Schauders im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Dem Arbeitskreis wirft er einen „etwas flexiblen Umgang mit der Wahrheit“ vor.
Sorge um Versammlungsfreiheit
Das neue hessische Versammlungsfreiheitsgesetz soll in der kommenden Landtagssitzung beschlossen werden. Es löst das Bundesgesetz ab und orientiert sich an dem Regelwerk von Schleswig-Holstein. Nach Auffassung des Arbeitskreises beinhaltet der Entwurf „grundlegende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und fördert polizeiliche Eingriffe und Überwachung von legitimem Protest“. Dies führe zu einer „Behinderung von einer bunten und vielfältigen Versammlungs- und Demonstrationskultur“. So solle der bloße Verdacht, dass Personen eine Versammlung stören, ausreichen, um sie zu durchsuchen, ihre Identität festzustellen und ihnen die Teilnahme an der Demonstration zu untersagen. Schauder widerspricht. Die Kontrollen, etwa von Tascheninhalten, blieben anonym: „Nur bei konkreten Anhaltspunkten wird die Identität festgestellt.“
Filmen präventiv erlaubt
Weiterer Kritikpunkt ist das präventiv erlaubte Abfilmen des Versammlungsgeschehens aus der Luft und am Boden. Das sei nichts Neues, erwidert Schauder und erklärt, dass persönliche Daten nach der Versammlung unverzüglich gelöscht würden. Gespeichert werden dürften sie lediglich, wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass eine Person Handlungen vorbereite, die zu einer „erheblichen Gefahr“ führten. Die Hürde sei damit höher als im bislang geltenden Bundesgesetz. Beim Vermummungsverbot hätten die Grünen mit einem Änderungsantrag am Donnerstag noch nachgebessert, es von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft.
Der Arbeitskreis gegen das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz fordert, das Gesetzesvorhaben sofort zu stoppen. Uneingeschränkte Versammlungsfreiheit sei wichtig für die Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten.
Die Demonstration beginnt am Samstag, 11. März, um 13 Uhr am Wiesbadener Hauptbahnhof.
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