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Hessen: Eine Gesetzesreform für die Weiternutzung von „Palantir“

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Von: Hanning Voigts

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Die Analysesoftware „Hessendata“ wird von der hessischen Polizei schon seit einigen Jahren eingesetzt. Foto: Arne Dedert/dpa
Die Analysesoftware „Hessendata“ wird von der hessischen Polizei schon seit einigen Jahren eingesetzt. Foto: Arne Dedert/dpa © dpa

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzesgrundlage für die Datenanalyse durch die hessische Polizei gekippt hat, arbeitet die Landesregierung bereits an einer Reform.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Gesetzesgrundlage für die automatisierte Datenanalyse bei der hessischen Polizei für verfassungswidrig erklärt hat, wird im Hessischen Innenministerium bereits an einer Reform gearbeitet. Das Urteil aus Karlsruhe werde aktuell geprüft, parallel denke man darüber nach, wie das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) angepasst werden könne, um den Kriterien der Entscheidung zu entsprechen, sagte ein Sprecher des Hessischen Innenministeriums der Frankfurter Rundschau.

Grundsätzlich sei man optimistisch, dass eine entsprechende Reform bis zur vom Verfassungsgericht gesetzten Frist am 30. September gelingen könne, sagte der Sprecher weiter. Für die Polizei und andere involvierte Akteur:innen sei die durch das Urteil entstandene Lage anstrengend, die Nutzung der Software „Hessendata“ könne aber auf neuer Grundlage weitergehen.

Hessen: Die automatisierte Datenanalyse verstößt gegen das Grundgesetz

In der vergangenen Woche hatte das höchste deutsche Gericht entschieden, dass Artikel 25a des HSOG, der die automatisierte Analyse großer Datenmenge bei der Polizei zur Aufklärung oder Prävention von Straftaten regelt, in seiner derzeitigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Humanistische Union, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und andere Organisationen hatten mehrere Kläger:innen bei ihrer Klage gegen die Regelungen in Hessen und Hamburg unterstützt.

DIe Software

„Hessendata“ nennt die hessische Polizei ihre seit Ende 2017 genutzte Software zur Analyse großer eigener Datenmengen. Sie basiert auf dem Programm „Gotham“ des auf derartige Software spezialisierten US-Unternehmens Palantir.

Das Programm analysiert bereits bei der Polizei vorhandene Daten und stellt Zusammenhänge zwischen Erkenntnissen her. Die Nutzung von „Hessendata“ verstößt in seiner bisherigen Form gegen die Verfassung. han

Zur Lage in Hessen hatte das Verfassungsgericht geurteilt, dass die Nutzung der Analysesoftware „Hessendata“ des US-Unternehmens Palantir durch die Polizei an zu niedrige Anforderungen geknüpft sei und damit gegen den Datenschutz verstoße. Das Programm analysiert große Datenmengen, die der Polizei bereits vorliegen, und liefert Verknüpfungen zwischen Verdächtigen oder Tatkomplexen.

Hessen: Der Gesetzgeber muss konkretisieren, wann „Hessendata“ genutzt werden darf

Im HSOG heißt es derzeit, dass die Polizei „in begründeten Einzelfällen“ personenbezogene Daten auf automatisierte Weise verarbeiten dürfe, um schwerwiegende Straftaten aufzuklären oder zu verhindern. Das Verfassungsgericht fordert vom Landesgesetzgeber nun bis Ende September eine Konkretisierung, zur Abwehr welcher Gefahren in die informationelle Selbstbestimmung eingegriffen werden soll.

Für die Polizei hat das Urteil derweil schon praktische Auswirkungen: Die Software „Hessendata“ darf seit der vergangenen Woche nur noch eingeschränkt genutzt werden, wie es aus dem Innenministerium heißt. Ein entsprechender Erlass sei bereits an alle Polizist:innen gegangen. Innenminister Peter Beuth (CDU) hatte direkt nach der Urteilsverkündung betont, dass das Gericht den Einsatz automatisierter Datenanalyse grundsätzlich weiter ermögliche. Zugleich gebe es nun einen „klaren Rahmen“ für eine verfassungsgemäße Nutzung. (Hanning Voigts)

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