1. Startseite
  2. Rhein-Main
  3. Landespolitik

Hessen: Beschäftigte im Homeoffice überwacht

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Hanning Voigts

Kommentare

Wer im Homeoffice arbeitet, darf von seinem Arbeitgeber nicht überwacht werden. Foto: dpa
Wer im Homeoffice arbeitet, darf von seinem Arbeitgeber nicht überwacht werden. Foto: dpa © Fabian Strauch/dpa

Der hessische Datenschutzbeauftragter berichtet im Landtag über das von Corona geprägte Jahr 2021. Gravierende Verstöße gegen Datenschutzrichtlinien hat er nicht festgestellt.

Frankfurt - In Hessen sind im Jahr 2021 keine schwerwiegenden Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen bekannt geworden. Das hat der hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Roßnagel, im hessischen Landtag mitgeteilt. Im Berichtsjahr 2021 seien 8400 Beschwerden bei seiner Behörde eingegangen, sagte Roßnagel. In der Regel setze man in solchen Fällen zunächst auf Beratung und erst in einem zweiten Schritt auf Intervention. Meistens könnten rechtswidrige Zustände schon durch eine Beratung behoben werden.

Generell sei das Berichtsjahr stark durch die Coronavirus-Pandemie geprägt gewesen, führte Roßnagel aus. Er sei häufig zu seiner Einschätzung im Bezug auf Kontaktnachverfolgung oder etwa den Umgang mit Impfnachweisen befragt worden. Teilweise habe er geplanten Abläufen und Regelungen aus Gründen des Datenschutzes widersprochen.

Auch die Überwachung von Arbeitnehmer:innen im Homeoffice habe ihn beschäftigt, diese sei in aller Regel unzulässig, sagte Roßnagel. Zudem habe es im Jahr 2021 zahlreiche Fälle von Cyberangriffen auf Unternehmen gegeben.

Alle Bürger:innen können sich direkt mit Beschwerden an die Behörde wenden

Als seine Behörde in den 1970er-Jahren eingerichtet worden sei, habe es vor allem Ängste vor staatlichem Datenmissbrauch gegeben, erklärte Roßnagel den Abgeordneten. Heute gehe es wesentlich mehr um den Schutz persönlicher Daten der Bürger:innen vor dem Zugriff digitaler Großkonzerne.

Der hessische Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung von Datenschutzregeln durch hessische Behörden, aber auch durch Vereine, Versicherungen und Unternehmen. Alle Bürger:innen können sich direkt mit Beschwerden an die Behörde wenden, die knapp 60 Beschäftigte hat. (Hanning Voigts)

Auch interessant

Kommentare