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Beamter verlangt vor Gericht mehr Geld

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Von: Pitt von Bebenburg

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Die Sonne scheint über der Justitia auf dem Römerberg. (Symbolbild)
Die Sonne scheint über der Justitia auf dem Römerberg. (Symbolbild) © Julia Cebella / dpa

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheidet über eine Klage gegen die Nullrunde von 2015. Das Urteil kann gravierende finanzielle Auswirkungen haben.

Hessische Beamtinnen und Beamte können am Dienstag mit Hoffnung zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) nach Kassel blicken, während dem Land eine Zusatzbelastung in dreistelliger Millionenhöhe droht. Das Gericht verhandelt über die Klage eines Betroffenen gegen die Folgen der Nullrunde von 2015 und die lediglich einprozentige Anhebung der Bezüge im Jahr 2016. Zu erwarten ist ein Grundsatzurteil für die Beamtenbesoldung in Hessen, das erhebliche Auswirkungen für die Zukunft haben kann – mit gravierender finanziellen Folgen für das Land.

Zum einen geht es darum, dass das Land auch in den unteren Besoldungsstufen genug Geld bezahlen muss, damit ein Einkommensabstand zu Menschen gewahrt bleibt, die nicht arbeiten und Sozialleistungen beziehen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht die Grenze auf mindestens 15 Prozent mehr festgelegt.

Zugleich hat das Auswirkungen auf höhere bis höchste Besoldungsstufen, denn die Karlsruher Richterinnen und Richter bestehen auf der Amtsangemessenheit der Besoldung. Das bedeutet, dass höhere Funktionen entsprechend besser vergütet werden müssen.

Daraus haben sie das Gebot eines Mindestabstands entwickelt. Es untersage dem Gesetzgeber, „den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft einzuebnen“, wie es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017 heißt.

Die Klagen von insgesamt drei hessischen Landesbediensteten werden vom Deutschen Beamtenbund (dbb) in Hessen unterstützt, der den renommierten Verfassungsrechtler Ulrich Battis eingeschaltet hat. Der „dbb“-Landesvorsitzende Heini Schmitt zeigt sich im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau zuversichtlich, denn das Bundesverfassungsgericht habe „wichtige Parameter vorgegeben“.

Beamtenbund hofft

Für Schmitt steht fest: „Sollte der VGH entsprechend entscheiden, müssen rückwirkende Ansprüche bedient werden“ – und zwar nicht nur zugunsten der klagenden Beamten, sondern bei allen, die Widerspruch eingelegt haben. Das gelte für die Jahre 2016 bis 2020.

„Für die Zukunft muss das Land eine verfassungsgemäße Besoldungstabelle vorlegen“, fügt Schmitt hinzu. „Das Abstandsgebot muss eingehalten werden und das bedeutet: Die hessischen Beamtinnen und Beamten müssen besser besoldet werden.“

Drei Betroffene hatten mit Unterstützung des Deutschen Beamtenbunds gegen das Land Hessen geklagt. Nur ein Fall wurde bisher von den hessischen Verwaltungsgerichten entschieden, da die anderen Gerichte auf das Urteil einer höheren Instanz warten.

Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt scheiterte der Beamte, ein Justizwachtmeister der niedrigen Besoldungsstufe A6 (rund 2500 Euro brutto im Monat), im Jahr 2018. Dagegen ging er in die Berufung, über die nun in Kassel verhandelt wird. Er sei der Auffassung, seine Bezüge seien „verfassungswidrig zu niedrig bemessen“, fasst der VGH zusammen.

Am Dienstagnachmittag soll die Verhandlung beim Verwaltungsgerichtshof stattfinden, der sich am Vormittag bereits mit der ähnlich gelagerten Klage einer Richterin gegen ihre Besoldung befasst. Ungewiss ist, ob das Gericht noch am Dienstagabend entscheidet.

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