FDP fordert: Recht auf Bildung soll in Hessens Verfassung

Die FDP im hessischen Landtag will Kita- und Schulschließungen erschweren. Dazu will sie parallel zur Landtagswahl am 8. Oktober eine Volksabstimmung initiieren.
Kinder und Jugendliche haben stark unter den Einschränkungen der Corona-Maßnahmen gelitten – vor allem unter den Kita- und Schulschließungen. Die FDP-Landtagsfraktion will nun, dass das Recht auf Bildung in die hessische Verfassung aufgenommen wird.
„Corona war für uns alle ein Weckruf“, sagt Moritz Promny, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. In dieser Zeit sei das Recht auf Bildung „massiv“ verletzt worden. Denn es gebe zwar eine Schulpflicht, aber keine verfassungsmäßig festgeschriebene Verpflichtung des Staates, Bildung anzubieten.
Das soll sich ändern. Mittwoch nächster Woche will die FDP den Entwurf zur Änderung der Verfassung in den Landtag einbringen. In Artikel 56 soll künftig stehen: „Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.“
Kinder und Jugendliche leiden
Promny ist überzeugt, dass sich das Land mit einem solchen Verfassungsartikel deutlich schwerer getan hätte, Schulen oder Kitas zu schließen. „Man hätte sich viel intensiver mit dem Recht auf Bildung auseinandersetzen müssen, viel intensiver daran arbeiten, Alternativen zum regulären Schulbetrieb anzubieten“, sagt er.
Zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 hätte dies wohl noch keinen Unterschied gemacht, räumt er ein. Da habe man noch zu wenig über Corona gewusst. Aber spätestens 2021 und 2022 „hätte man die Einschränkungen bei der Bildung so nicht mehr durchdrücken können“, sagt Promny. Auch die frühkindliche Bildung habe, so FDP-Fraktionsvorsitzender René Rock, in der Abwägung kaum eine Rolle gespielt.
Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf zu, soll über die Aufnahme in die Verfassung nach Vorstellung der FDP am 8. Oktober, parallel zur hessischen Landtagswahl, in einer Volksabstimmung entschieden werden.