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Konflikt zwischen Gericht und Landtag

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Von: Pitt von Bebenburg

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Walter Lübcke.
Walter Lübcke. © Uwe Zucchi/dpa

Der Untersuchungsausschuss zum Lübcke-Mord kommt nicht in Gang, weil Akten nicht geliefert werden dürfen. Der Ausschuss soll aufklären, warum die angeklagten Rechtsextremisten Stephan Ernst und Markus H. vom Schirm des Verfassungsschutz verschwanden.

Die Arbeit des Lübcke-Untersuchungsausschusses im hessischen Landtag könnte sich erheblich verzögern: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt und der Generalbundesanwalt haben die Übersendung von Akten an das Wiesbadener Parlament abgelehnt.

Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel sieht den Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke gefährdet, wenn Informationen aus den Akten an die Öffentlichkeit dringen. Auch die Anklagebehörde habe die Weitergabe der Akten aus diesen Gründen abgelehnt, teilte der Landtag mit.

Der Untersuchungsausschuss kann also in den nächsten Wochen noch nicht mit der Beweisaufnahme beginnen. Die Abgeordneten sind darüber vergrätzt. Sie baten den Vorsitzenden Christian Heinz (CDU) nach Angaben von Teilnehmern darum, den Vorsitzenden Richter Sagebiel in der Sache anzuschreiben und um eine ausführlichere Begründung zu ersuchen. Außerdem soll Heinz prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten der Landtag besitzt, um die Lieferung der Akten durchzusetzen. SPD-Obmann Günter Rudolph nannte die Entscheidung der Justizbehörden „nicht akzeptabel“.

Der Vorsitzende Heinz stellte fest: „Die Aufklärungsarbeit hat für alle Ausschussmitglieder höchste Priorität.“ Der Ausschuss soll aufklären, warum die vor dem OLG angeklagten Rechtsextremisten Stephan Ernst und Markus H. vom Schirm des Verfassungsschutz verschwanden.

Streit um Aktenlieferungen hatte es bereits im hessischen Untersuchungsausschuss zu den Morden des rechtsterroristischen NSU gegeben. Seinerzeit zog sich die Lieferung der Akten durch die Behörden monatelang hin. Das bescherte der Landesregierung scharfe Vorwürfe der Opposition.

Diesmal trifft die Landesregierung keine Schuld. Sie habe nach eigenen Angaben „umfangreiche Aktenbestände bereits versandfertig vorbereitet“, teilte der Ausschussvorsitzende Heinz mit. Die Regierung sei aber auf die Freigabe durch das Gericht und die Bundesanwaltschaft angewiesen.

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