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Erstes Urteil zu Vorwürfen sexualisierter Gewalt bei der Linken

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Von: Madeleine Reckmann

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Ein ehemaliges Mitglied der Linksjugend darf nicht mehr behaupten, ein früherer Bundestagsabgeordneter habe es sexuell bedrängt. Es ist das erste Urteil im Komplex um die schweren Vorwürfe.

Wiesbaden – In dem Komplex um sexualisierte Gewalt bei der Partei Die Linke ist es zu einem ersten Urteil gekommen. Ein ehemaliges Mitglied der hessischen Linksjugend darf nicht mehr behaupten, er sei von einem früheren Bundestagsabgeordneten sexuell bedrängt worden. Das hat das Landgericht Wiesbaden am Mittwoch (11. Mai) entschieden.

Der Linken-Politiker hatte Klage eingereicht, um diese Äußerungen verbieten zu lassen. In dem Beweislastverfahren hatte der junge Mann den Nachweis zu erbringen, dass seine Behauptung stimmt. Dem Gericht haben die vorgebrachten Belege jedoch nicht gereicht. Mehrere Zeugen beider Konfliktparteien waren vernommen worden.

Nach den Vorwürfen der sexualisierten Gewalt bei Die Linke ist ein erstes Urteil gesprochen worden. (Symbolfoto)
Nach den Vorwürfen der sexualisierten Gewalt bei Die Linke ist ein erstes Urteil gesprochen worden. (Symbolfoto) © Christian Ohde/Imago

Sexualisierte Gewalt bei Die Linke: Mann kündigt Wiederruf auf Twitter an

Auf Twitter teilte der junge Mann später mit, dass Widerruf eingelegt und eine Hauptverhandlung folgen werde. Die Anwält:innen beider Seiten haben sich auf FR-Anfrage nicht dazu geäußert. Das frühere Linksjugendmitglied ist eine von mehreren Personen aus der Linkspartei und deren Jugendorganisation, die hessischen Linken-Politikern vorwerfen, sexualisierte Gewalt ausgeübt zu haben. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hatte im April von Grenzüberschreitungen und toxischer Machokultur geschrieben. (mre)

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