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Corona in Hessen: Weniger Familienbesuche im Gefängnis

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Von: Hanning Voigts

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Hessische Strafgefangene konnten wegen der Pandemie teilweise ihre Kinder nicht wie gewohnt treffen. Foto: Rolf Oeser
Hessische Strafgefangene konnten wegen der Pandemie teilweise ihre Kinder nicht wie gewohnt treffen. © ROLF OESER

Die Corona-Pandemie hat sich in Hessen auch massiv auf den Alltag von Strafgefangenen ausgewirkt. Freizeit- und Besuchsangebote wurden teils stark eingeschränkt, um Infektionen zu vermeiden.

Die Coronavirus-Pandemie hatte in den vergangenen zwei Jahren massive Konsequenzen für die Insassen in hessischen Gefängnissen. Um zu verhindern, dass das Virus in die Haftanstalten eingeschleppt wird und sich dort weiter ausbreitet, wurden Freizeitangebote eingeschränkt und die für die Gefangenen wichtigen Besuche von Angehörigen teilweise fast vollständig unterbunden. Das geht aus der Antwort von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) auf eine Landtagsanfrage des AfD-Abgeordneten Rainer Rahn hervor.

Wie es in der Antwort des Justizministeriums heißt, ist seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 ein eigener Pandemieplan für die hessischen Justizvollzugsanstalten erstellt worden, der mehrfach durch Erlasse aktualisiert worden ist. Die Betreuung der Gefangenen habe seitdem „unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Hygienevorschriften“ stattgefunden. Wenn Personal krankheitsbedingt ausfalle, entscheide jedes Gefängnis selbst, ob Angebote reduziert oder sogar eingestellt werden müssten, so das Ministerium. Teilweise unterstützten die Haftanstalten sich auch gegenseitig. Insgesamt seien in den vergangenen zwei Jahren 243 Mitarbeiter:innen im Justizvollzug an Covid-19 erkrankt.

Auf pandemiebedingte Auswirkungen auf die Insassen werde intensiv geachtet und im Ernstfall auch reagiert, heißt es in der Antwort weiter. Dies gelte etwa, wenn vom Personal „Anzeichen depressiver Reaktionen oder sonstige relevante Verhaltensänderungen“ bei Gefangenen bemerkt würden.

Generell hätten in den vergangenen zwei Jahren in Hessen Möglichkeiten der Beschäftigung und Freizeitgestaltung in der Haft immer wieder eingeschränkt werden müssen, um den Infektionsschutz zu gewährleisten, hieß es. Die Angebote seien aber stets nur „im infektiologisch gebotenen Maß“ beschnitten worden.

Die Gründe für die Beschneidungen seien in den Gefängnissen kommuniziert und von den Gefangenen überwiegend als notwendig akzeptiert worden, „auch wenn sie als belastend empfunden wurden“, so das Ministerium. In allen Justizvollzugsanstalten seien Masken ausgegeben und Impfangebote für Häftlinge und Personal gemacht worden, um die Einschränkungen klein halten zu können.

Gefahr der Entfremdung

Besonders belastend für die Gefangenen waren laut Justizministerium Beschränkungen bei den Außenkontakten. Besuchsmöglichkeiten für die Häftlinge seien im Laufe der Pandemie wiederholt „eingeschränkt oder nahezu vollständig ausgesetzt“ worden, davon seien nur notwendige Besuche wie etwa Anwalts- oder Konsulatstermine ausgenommen worden. Gerade längere Familien- und Kinderbesuche mit Spielen und Körperkontakt seien oft „nicht mehr in der gewohnten Weise“ möglich gewesen, obwohl dies immer die Gefahr einer Entfremdung in den Familien mit sich bringe. Teilweise seien zum Ausgleich die Telefonzeiten ausgeweitet oder den Gefangenen Videogespräche über das Internet angeboten worden.

Zu den Auswirkungen auf das gesamte hessische Justizsystem heißt es in der Antwort, dass in den vergangenen zwei Jahren 734 000 Euro für externes Personal zur Umsetzung von Hygienekonzepten und gut 2,5 Millionen Euro für die Anmietung von Ausweichquartieren für Gerichtsverhandlungen hätten ausgegeben werden müssen.

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