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Corona in Hessen: Maske tragen nach Bedarf

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Von: Jutta Rippegather, Steven Micksch

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Pflegerin Antje Bartels im Brigittenstift in Barsinghausen bei Hannover (Foto vom 26.08.2021). Das Altenheim legt viel Wert auf Pandemie-Schutzmassnahmen wie Abstand und Maske tragen und hat bisher keine Corona-Infektion zu verzeichnen. (Siehe epd-Bericht vom 03.09.2021) *** Local Caption *** 00455382
Die Maske schützte in Altenheimen lange vor Ansteckung. © epd-bild/Nancy Heusel

Die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wollen weiterhin vulnerable Gruppen schützen. Doch das machen sie jetzt eigenverantwortlich.

Karfreitag war der letzte Tag mit Maskenpflicht. Der Gesetzgeber hat die Verantwortung wieder an die Verantwortlichen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zurückgegeben. Nach mehr als drei Jahren zeigt das Personal in vielen Arztpraxen oder Pflegeheimen wieder sein komplettes Gesicht.

Die Frankfurter Uniklinik ist zum Status quo vor der Corona-Pandemie zurückgekehrt. Fast. Denn einige organisatorische Veränderungen haben sich so bewährt, dass sie bis auf Weiteres beibehalten werden sollen. Etwa die Begrenzung der Besuchszeiten auf den Nachmittag – mit Ausnahmen etwa für die Kinderstationen oder Patient:innen am Lebensende.

Besuchszeiten bleiben

Geblieben ist auch die obligatorische Online-Anmeldung für Besuchende. Das entspannt die Lage auf den Stationen, die derzeit ohnehin stark belastet sind, sagt der Ärztliche Direktor Jürgen Graf. Das dient dem Patientenwohl – bei Menschenansammlungen in Mehrbettzimmern entsteht Stress. Und die Zahl der Übergriffe sei auch zurückgegangen. „Wir wollen nicht zurück dahin, dass Tag und Nacht alles durchgängig offen ist.“

Nach dem Ende der gesetzlichen Maskenpflicht gilt wieder das „abgestufte Verfahren“ - wie vor der Pandemie. Hygienepläne regeln, ob und wo welcher Typ von Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist: etwa auf Infektionsstationen, wo Tuberkulose behandelt wird. Oder im Kontakt mit dem, was unter vulnerable Personen zusammengefasst wird: Menschen mit eingeschränktem Immunsystem, Transplantierte, Alte oder Patient:innen mit mehreren Krankheiten – sogenannte Co-Morbide.

Entscheidungen wieder selbst treffen

Die Belegschaft, sagt Graf, empfindet das Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes als Erleichterung. Nicht weil ihr das Masketragen an sich lästig sei. Sondern wegen des „Gebots-Charakters“, der nun weggefallen ist. „Sie können ihre Entscheidung wieder selbst auf der Basis der spezifischen Hygieneanforderungen und der klinischen Situation angemessen treffen.“ Die Beschäftigten zeigten Verantwortung, wenn sie bei einer leichten Erkältung eine Maske anlegen. „Es ist unumstritten, dass das eine sinnvolle Maßnahme sein kann.“ Noch so eine Erkenntnis aus der Corona-Zeit, die nicht vergessen werden soll – beim Personal nicht und auch nicht bei den Besucherinnen und Besuchern. Ein Mund-Nasen-Schutz gilt nicht mehr als exotisch. „Die Stigmatisierung gibt es ja nicht mehr wie früher.“

Die großen Corona-Hinweistafeln im Foyer der Uniklinik werden in den nächsten Tagen abgebaut, der Container davor ebenfalls. Graf schließt aber nicht aus, dass dort im nächsten Herbst wieder Plakate hängen, die das Masketragen empfehlen. Das schütze ja nicht alleine vor Corona, sondern auch vor Influenza und den anderen saisonalen Infektionskrankheiten, die dann mit Sicherheit wieder auftreten.

Maske kann in Einzelfällen vorgeschrieben bleiben

Viele andere Frankfurter Krankenhäuser verzichten auch auf eine hauseigene Maskenpflicht. In der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik braucht prinzipiell niemand mehr eine Maske tragen, heißt es auf Nachfrage. Unberührt davon bliebe die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske bei der Infektionsprävention bei übertragbaren Krankheiten. Man orientiere sich an den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.

Ausnahmen bleiben weiterhin der Umgang mit „infektiologisch besonders schutzbedürftigen“ Menschen. Der zuständige Oberarzt beziehungsweise die -ärztin könne dann durchaus eine Maske von Besucher:innen oder Begleitpersonen verlangen. Auch solchen Patientinnen und Patienten, die Erkältungssymptome haben und dringend einen Termin wahrnehmen müssen, könne eine Maskenpflicht auferlegt werden.

Das Krankenhaus Nordwest verweist auf seine Internetseite. Dort steht, dass der „Zutritt zum Krankenhaus für Besucherinnen und Besucher ab sofort ohne Testnachweis und ohne Tragen einer Maske möglich“ ist. Beschränkungen der Besuchsdauer oder der maximal möglichen Besucheranzahl für eine Patientin oder einen Patienten gibt es ebenfalls nicht mehr.

Rückkehr zum normalen Pflegebetrieb

Bei den Seniorenpflegeeinrichtungen zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Die Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt erklärt auf Nachfrage: „In keinem unserer Häuser wird noch auf eine umfassende Maskenpflicht bestanden. Wir folgen damit den allgemeinen Bestimmungen und sind zur vorgeschriebenen Verwendung von Atemschutzmasken zum Infektionsschutz im Rahmen des normalen Pflegebetriebs zurückgekehrt.“

In den Häusern des Caritasverbands besteht ebenfalls keine Maskenpflicht mehr – auch nicht für Besucher:innen. „Sollte es zukünftig zu einem Infektionsausbruch – gleich welches Virus – kommen, werden wir dann entsprechende Maßnahmen einleiten“, so die Caritas.

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